Tatort Arbeitsplatz

Prävention und Opferhilfe im Rahmen von Gewalt im Arbeitsumfeld

Der Tag der Kriminalitätsopfer, der alljährlich am 22. Februar gefeiert wird, stand im Jahr 2016 im Zeichen der Opfer, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Opfer von Gewalt geworden sind.

Im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres, am Minoritenplatz in Wien, fand eine gemeinsam von Innenministerium und WEISSEM RING veranstaltete Fachtagung zum Schwerpunktthema Gewalt am Arbeitsplatz statt.

Die Rednerinnen und Redner würdigten die Arbeit des WEISSEN RINGES für Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz und berichteten über ihre Erfahrungen und Ziele. Präsident des WEISSEN RINGES Hon. Prof. Dr. Udo Jesionek betonte in seiner Rede: „Gewaltdelikte im Arbeitsumfeld sind ein vielfach unterschätztes Phänomen.“ „Das Bewusstsein über die gefährlichen Folgen von Gewalt am Arbeitsplatz, die bis zur Berufsunfähigkeit führen können, ist in den letzten Jahren gestiegen. Interessensvertretungen verbessern die Situation für Betroffene, das Bewusstsein über die Problemlage wächst. Und dennoch bleiben viele Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz ohne Unterstützung.“ „Der Tag der Kriminalitätsopfer 2016 ist ein guter Anlass, gemeinsam über Verbesserungen nachzudenken. Wir streben eine effektivere Vernetzung aller Hilfsmaßnahmen an, damit Opfer möglichst schnell, unbürokratisch und vor allem umfassend betreut werden können.“

„Die Polizei ist nicht nur verlässlicher Ansprechpartner und Helfer im Bereich Opferschutz, sondern auch selbst eine Berufsgruppe, die tagtäglich Gewalttaten am Arbeitsplatz ausgesetzt ist“, sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner. „Daher hat das Innenministerium entsprechende Maßnahmen gesetzt. Ich denke hier an das Wachbediensteten-Hilfeleistungsgesetz oder an den gemeinnützigen Verein Club Innenministerium, der verletzte Polizistinnen und Polizisten oder Angehörige von verstorbenen Polizisten finanziell unterstützt. Nicht nur der Bereich Opferschutz von Gewalttaten am Arbeitsplatz steht bei uns im Mittelpunkt, sondern der Schutz und die Sicherheit aller Österreicherinnen und Österreicher. Die zahlreichen Präventionsprojekte für Schutz und Sicherheit sind der Beweis dafür, dass Opferschutz im Innenministerium einen hohen Stellenwert einnimmt.“

„Vor diesem Hintergrund freut es mich sehr, dass mit dem am diesjährigen Tag der Kriminalitätsopfer gewählten Thema eine Gruppe vor den Vorhang geholt wird, die oftmals unerkannt bleibt. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – von der Betriebsführung über den Betriebsrat bis hin zu Polizei, Justiz und den Opferorganisationen – unverzichtbar und ich hoffe, dass diese Tagung ein erster Anstoß in diese Richtung ist. Der WEISSE RING hat sich durch seine einfühlsame, kompetente und unkomplizierte Hilfe für Menschen als tolle Anlaufstelle und für das Sozialressort als ein nicht mehr wegzudenkender Partner erwiesen. Gemeinsam konnte man das Verbrechensopfergesetz stetig weiterentwickeln und zum Wohle der Betroffenen verbessern“, sagte Sozialminister Alois Stöger.

„Tage wie der heutige sind wichtig, denn sie rücken jene Personen in den Mittelpunkt, die in der Öffentlichkeit oft zu wenig Beachtung erfahren – die Kriminalitätsopfer. Deshalb hat das Bundesministerium für Justiz beispielsweise im vergangenen Jahr eine weitere Novelle zur Strafprozessordnung in Begutachtung geschickt. Diese hat in Umsetzung der EU-Richtlinie „Opferschutz“ zum Ziel, diesen noch weiter zu verbessern und damit Opfer in einer ohnehin schon sehr belastenden Situation noch besser zu schützen,“ sagte Christian Pilnacek, Sektionschef der Sektion Strafrecht im österreichischen Justizministerium.

„Für übergriffiges oder gar gewalttätiges Verhalten gibt es keine Entschuldigung“, betont der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Erich Foglar. „Dem WEISSEN RING möchte ich dafür danken, sich des Themas Gewalt am Arbeitsplatz angenommen zu haben. Betroffene im Betrieb sollen wissen, dass wir sie nicht alleine lassen. Es gibt Instrumente zur Gewaltprävention, es gibt Möglichkeiten zur Deeskalation und es gibt vielfältige Angebote zur Unterstützung“.

„Gewalterfahrungen im Arbeitsumfeld – in welcher Form auch immer – können großes individuelles Leid verursachen, sind aber oft auch Ursache eines belasteten Betriebsklimas im ganzen Unternehmen. Die Wirtschaftskammerorganisation hat daher schon im Jahr 2010 das Kooperationsprojekt „Unternehmen Sicherheit“ mit dem Bundesministerium für Inneres gestartet. Im Rahmen dieser Kooperation werden jedes Jahr aktuelle Bedrohungsszenarien für österreichische Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter evaluiert und entsprechende Präventionsprojekte gemeinsam entwickelt und umgesetzt“, sagte der Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich Mag. Jürgen Roth..

Anschließend fand eine Podiumsdiskussion unter ExpertInnen statt. Es nahmen daran teil: Roman Hebenstreit, Stv. Vorsitzender der Gewerkschaft VIDA, Ing. Peter Hollenthoner, Physical Security der Erste Group, Karl Gietler, MBA, Stv. BILLA Betriebsrat, MMag.a Desirée Schorn, MA, Austrian Airlines, Wolfgang Haupt, B.A. Stv. Leiter des Landeskriminalamts Wien, Mag. Franz Galla, Rechtsanwalt, juristischer Prozessbegleiter und Vorstand des WEISSEN RINGES und Mag.a Barbara Unterlerchner, Expertin für Opferrecht und juristische Prozessbegleiterin vom WEISSEN RING.

Die ExpertInnen thematisierten verschiedene Probleme in der Arbeit mit Opfern von Gewalt am Arbeitsplatz. Ganz zuvorderst steht der Mangel an Information. Noch immer gibt es eine Vielzahl von Betroffenen, die nicht ausreichend über ihre Rechte und Möglichkeiten Bescheid wissen. Ganz besonders davon betroffen sind Personen, die in einem prekären Dienstverhältnis stehen (freie DienstnehmInnen, Scheinselbstständige). Ebenfalls besonders betroffen sind Menschen, die wiederholt Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz wurden. Sie sind oft nicht mehr in der Lage, ihre bisherigen Tätigkeiten weiter auszuüben. Alle DiskutantInnen sind sich darüber einig, dass nur eine gemeinsame Lobbying-Arbeit umfassende Verbesserungen ermöglichen kann.

Der WEISSE RING formuliert folgende Ziele:

  • Informationspflicht der ArbeitgeberInnen an Betroffene über Opferschutzeinrichtungen und Möglichkeiten der Hilfestellung
  • Kündigungsschutz nach einer Gewalttat
  • Die Ernennung einer/s Opferbeauftragten bei Betrieben mit über 100 MitarbeiterInnen
  • Recht auf Versetzung innerhalb eines Betriebes
  • Verstärkung der Präventionsarbeit durch regelmäßige Schulungen unter Einbeziehung von Opferhilfeeinrichtungen und der Polizei
  • verstärktes Bewusstsein und besserer Schutz für Personen in prekären Arbeitsverhältnissen
  • Aufbau von Netzwerken und Kooperationen z. B. in Form von regelmäßigen Netzwerktreffen

 

02 / 2016

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