Starker Zulauf auf die neue Heimopferrente

Seit 1. Juli 2017 ist die Heimopferrente für Betroffene von Gewalt in Kinder- und Jugendheimen in Kraft. Wer durch den WEISSEN RING eine pauschalierte Entschädigung erhalten hat und eine Pension oder eine Leistung aufgrund dauerhafter Arbeitsunfähigkeit bezieht, hat Anspruch

Unter starker Beteiligung des WEISSEN RINGES am Zustandekommen der Gesetzesinitiative wurde im Frühling dieses Jahres das Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG) verabschiedet. Am 1. Juli ist es in Kraft getreten und bis Ende September haben bereits mehr als 1.000 der vom WEISSEN RING betreuten 3.500 Betroffenen ihren Antrag bei den Pensionsversicherungsträgern oder beim Sozialministeriumservice, die die Auszahlung abwickeln, eingebracht. Die Höhe der Heimopferrente beträgt pauschal 300 Euro pro Monat und wird gemeinsam mit der Pension ausgezahlt. Für die Betroffenen bedeutet diese Maßnahme nicht nur eine wertvolle finanzielle Unterstützung in ihrer oft prekären Lebenslage, sondern auch eine wichtige, späte Anerkennung.

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