Es darf keine Zweiklassen-Missbrauchsopfer geben!

 

Der WEISSE RING unterstützt die Reformvorschläge der Volksanwaltschaft für das Heimopfergesetz

Die Verbrechensopferhilfe WEISSER RING unterstützt die Forderungen der Volksanwaltschaft nach einer Reform des Heimopfergesetzes (HOG). Aus Sicht der Opferschutzorganisation, die seit 2010 mit der Abwicklung einer Reihe von Heimopferentschädigungen für verschiedene Einrichtungen betraut ist, ist eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf Missbrauchsfälle in Krankenanstalten und privaten Einrichtungen unbedingt notwendig!

Seit 1. Juli 2017 ist das am 17. Mai 2017 beschlossene Heimopfergesetz in Kraft, und es hat schon ein Großteil der Betroffenen ihren Anspruch geltend gemacht. „Allerdings melden sich auch immer wieder“, so Natascha Smertnig, Geschäftsführerin des WEISSEN RINGES, „Menschen, die in Krankenhäusern oder privaten Einrichtungen Opfer von brutalster Misshandlung oder sexuellem Missbrauch geworden sind und die wir aber wegschicken müssen, weil sie keinen Anspruch haben.“

Dieser Zustand ist nicht haltbar, erklärt Präsident Udo Jesionek „Es ist nicht einzusehen, warum nur Personen, die aufgrund behördlicher Verfügungen in Heimen untergebracht wurden und dort misshandelt und missbraucht wurden, Anspruch auf Entschädigung, Therapie und Opferrente erhalten. Nicht aber Personen, die dasselbe Leid in privaten Einrichtungen oder Krankenanstalten erfahren haben. Das produziert Zweiklassen-Missbrauchsopfer.“

Der WEISSE RING schließt sich deshalb nachdrücklich und vehement der Forderung der Volksanwaltschaft nach Erweiterung des Anspruchsberechtigten-Kreises auf Krankenanstalten, „private“ Einrichtungen und insbesondere auch „Menschen mit Behinderung“ an.

Volksanwaltschaft

 

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