Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt

Martin Prinz, Mitglied des Präsidiums des WEISSEN RINGS, ist Teil des Beirats der „Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe“ (EBM). Diese hat am 22. Jänner 2024 ihre Arbeit aufgenommen.

Innenminister Gerhard Karner betonte, es gebe kaum eine Organisation, die so unter öffentlicher Beobachtung stehe wie die Polizei. Daher sei eine unabhängige Beschwerdestelle ein wichtiger Schritt, um sämtliche Vorwürfe, bei denen sich jemand ungerecht behandelt fühle, rasch aufklären zu können. Mit der EBM gibt es zukünftig eine zentrale und unabhängige Einheit, die derartigen Vorwürfen weisungsfrei nachgeht. Neben Beschwerden über Polizeigewalt wird die Stelle auch Zwangsmittelanwendungen mit tödlichem Ausgang sowie Fälle mit lebensgefährdendem Waffengebrauch durch Exekutivbedienstete untersuchen. Der Beirat soll als qualitätssicherndes Beratungsorgan dienen.

Der WEISSE RING als allgemeine Opferhilfe-Einrichtung begleitet und berät hauptsächlich Opfer situativer Gewalt. Sowohl Opfer von Polizeigewalt als auch Polizisten und Polizistinnen, die in Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer werden, finden hier eine kompetente Anlaufstelle.

Martin Prinz zur neuen Aufgabe

Wir haben Martin Prinz drei Fragen zu seiner neuen Funktion gestellt. Herzlichen Dank für die Antworten!

Was motiviert dich, diese Aufgabe zu übernehmen?Als Richter und Mitglied des Präsidiums des WEISSEN RINGS ist es mir ein großes Anliegen, Opfern von Straftaten die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen, um ihre Rechte auch durchsetzen zu können. Besonders bei Fällen von Polizeigewalt ist dies aber mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Der Beirat wird die Aufgabe und Möglichkeit haben, die Tätigkeit der neuen Ermittlungs- und Beschwerdestelle zu evaluieren und zu begleiten. Dabei kann ich sowohl Erfahrung aus dem Bereich des Straf- und Zivilrechts, als auch der Opferhilfe beisteuern.

Wie beurteilst du die Einrichtung einer derartigen Beschwerdestelle? „Die Einrichtung der EBM ist als äußerst wichtiger und positiver Schritt zu beurteilen, Misshandlungsvorwürfe aufzuklären. Inwiefern die EBM, welche beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) – somit innerhalb des Bundesministeriums für Inneres – angesiedelt ist, ihre Aufgaben tatsächlich unabhängig wahrnehmen kann, bleibt abzuwarten und kritisch zu beobachten.“

Hattest du in deiner bisherigen Praxis bereits mit Opfern von Polizeigewalt zu tun? „Sowohl als Straf- als auch als Zivilrichter war ich bereits mit teilweise berechtigten, teilweise unberechtigten Vorwürfen gegenüber Polizeibeamt:innen befasst und bin mir daher der besonderen Schwierigkeiten in diesen Fällen durchaus bewusst.“

Die Mitglieder des Beirats

Der Beirat besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und sieben weiteren Mitgliedern sowie sieben Ersatzmitgliedern (Beiratsmitglieder). Die Beiratsmitglieder werden vom Innenminister für die Dauer von sieben Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

Vorsitzender des Beirats ist Meinrad Handstanger, ehemaliger Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs.

Die weiteren Mitglieder sind: Clemens Lahner (Rechtsanwalt), Harald Schlögel (Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer), Verena Murschetz (Professorin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Innsbruck), Menschenrechtsaktivist Philipp Sonderegger, Martin Prinz (Richter und Mitglied des Präsidiums des WEISSEN RINGS), Dilber Dikme (Leiterin der Beratungsstellen von ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) sowie „Amnesty International“-Juristin Teresa Exenberger (vorgeschlagen von „Amnesty International“).

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Foto BMI

01 / 2024

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