Ein neues Kapitel in der österreichischen Opferhilfe

Mit einer Novelle des Verbrechensopfergesetzes BGBI I 18/2017 wird mit 1.1.2017 der WEISSE RING als „allgemeine Verbrechensopferhilfe“ gesetzlich anerkannt. Das ist ein wichtiger erster Schritt, um Opfern von Verbrechen den Weg zu ihren gesetzlich verbrämten Rechten, etwa für Prozessbegleitung im Rahmen von Gerichtsprozessen, zu ebnen. Für den WEISSEN RING bedeutet diese gesetzliche Festschreibung eine Anerkennung seiner Leistungen und nicht zuletzt eine künftige Erleichterung in der Zusammenarbeit mit Polizei und Gerichten.

Das neue Jahr brachte auch gute Nachricht für die österreichische Opferhilfe. Mit einer Novelle des Verbrechensopfergesetzes BGBI I 18/2017 wurde der WEISSE RING mit 1.1.2017 als Opferhilfe-Einrichtung gesetzlich anerkannt. Das bringt eine Verbesserung für Opfer von Straftaten, weil sie künftig mit einer gestärkten Opferhilfe schneller zu Unterstützung und Beratung und letztlich ihrem Recht kommen können.

Der WEISSE RING unterstützt als Verein seit 39 Jahren Opfer von Straftaten, parteilich für die Betroffenen und mit der Zusicherung der Verschwiegenheit. Selbstverständlich ist jede Beratung kostenlos. Betroffene von Straftaten werden beraten und begleitet, unabhängig davon, welche Straftat passiert ist. In der Prozessbegleitung werden die sehr oft stark traumatisierten Opfer von Gewalttaten im gesamten Strafverfahren unterstützt. Das reicht von einer Aufklärung darüber, was Termine bei Gericht und Polizei bedeuten und wie sie ablaufen, bis hin zu einer kostenlosen juristischen Vertretung im Verfahren.

Diese Tätigkeit kann der Verein nur leisten, weil er durch Spenden und öffentliche Gelder unterstützt wird. Auch dafür ist eine gesetzliche Anerkennung hilfreich. „Wir haben in den letzten Jahrzehnten gerade im Verbrechensopfergesetz so viele Verbesserungen für Opfer erreichen können,“ sagt Präsident Udo Jesionek, „wir freuen uns deshalb doppelt, dass nun auch für uns als Organisation eine offizielle Anerkennung unserer täglichen Arbeit sichtbar wird.“ Dina Nachbaur, Geschäftsführerin des Vereins: „Wir haben lange für diese Anerkennung gekämpft. Wir erhoffen uns dadurch auch eine bessere Zusammenarbeit mit der Polizei und mit dem Gericht. Und schließlich tut Anerkennung uns allen gut.“

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