Gewalterfahrungen Jugendlicher im Strafvollzug

Im Rahmen des EU-Projekts „Jugendliche im Strafvollzug – Gewalterfahrungen und Möglichkeiten der Veränderung aus Perspektive der Betroffenen“ erstellten das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, der WEISSE RING und das Österreichische Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie eine gemeinsame Studie. 

Gewalterfahrungen Jugendlicher im Strafvollzug: Studie in Kooperation mit dem WEISSEN RING

  • EU-Projekt „Jugendliche im Strafvollzug – Gewalterfahrungen und Möglichkeiten der Veränderung aus Perspektive der Betroffenen“ mit Untersuchung der Haftbedingungen in den Justizanstalten Gerasdorf und Josefstadt
  • Junge Häftlinge nahmen selbst an Erhebungen teil
  • Großes Dunkelfeld befürchtet – Gewalterfahrungen kein „Einzelfall“

 

Wien, 11. Juli 2013 – Die Atmosphäre ist gereizt und aggressiv, Gewalt entzündet sich schon an Kleinigkeiten, zu wenige, im Umgang mit Jugendlichen meist nicht geschulte VollzugsbeamtInnen reagieren zu spät auf Gewaltvorfälle: Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie im Rahmen des EU-Projektes „Jugendliche im Strafvollzug – Gewalterfahrungen und Möglichkeiten der Veränderung aus Perspektive der Betroffenen“ („End violence against children in custody“ – JUST/2009/DAP3/AG/1346). Die Studie wurde in Kooperation des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte und dem WEISSEN RING sowie mit Unterstützung des Österreichischen Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie erstellt.

Gewalt gehört zum Haftalltag

„Die derzeitigen Haftbedingungen – vor allem in der Justizanstalt Josefstadt – fördern ein Klima der Gewalt. Der Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen bedingt, dass Gewalt zum Haftalltag gehört“, berichtet Studienautorin Mag.a Barbara Unterlerchner vom WEISSEN RING: „Die Gewalterlebnisse traumatisieren die jugendlichen Inhaftierten, auch eine Resozialisierung wird dadurch massiv erschwert.“ Vieles käme gar nicht zur Sprache: „Einerseits gibt es einen ,Verhaltenskodex‘ unter den Jugendlichen, dass man sich nicht beschwert, andererseits befürchten sie weitere Repressalien, wenn sie es doch tun“, verweist die Juristin auf ein anzunehmendes großes Dunkelfeld. Zudem seien „die VollzugsbeamtInnen pädagogisch und psychologisch nicht geschult“, was ihren Umgang mit den Jugendlichen erschwere. Zu Hilfe von außerhalb hätten inhaftierte Jugendliche „kaum Zugang“. Die wichtigste Forderung: Wo es möglich ist, sollten Untersuchungshaft und Strafhaft für Jugendliche durch Alternativen (elektronisch überwachter Hausarrest, andere Unterbringungsformen) ersetzt werden.

Neue Studienmethodik

Die Studienergebnisse würden sich mit vergleichbaren Erhebungen decken: „Grundsätzlich ist das nichts Neues“, so Unterlerchner. Das Besondere an der gegenständlichen Studie sei, dass jugendliche Häftlinge selbst Interviews mit Mit-Inhaftierten führten und auch Verbesserungsvorschläge machen konnten. Die Studienergebnisse wurden im Jänner d. J. dem Justizministerium vorgelegt: „Sowohl die Ministeriumsvertreter als auch die Vollzugsdirektion zeigten sich sehr kooperativ“, betont Unterlerchner. Derzeit befinden sich rund 650 Jugendliche bzw. junge Erwachsene in Österreich in Straf- oder U-Haft.

Kritik am Jugendstrafvollzug

Der Präsident des WEISSEN RINGES, Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek, kritisiert die heutige Praxis im Jugendstrafvollzug: „Es müssen wieder spezielle Einrichtungen für jugendliche Straftäter eingeführt und Vollzugsbeamte entsprechend geschult werden. Der derzeitige Vollzug mit der gemeinsamen Unterbringung mit Erwachsenen, teilweise ohne Bewachung, macht die jungen Menschen nur noch mehr kaputt.“ Jesionek selbst war Präsident des vom ehemaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer 2003 aufgelösten Jugend-Gerichtshofes. Er ortet zahlreiche Mängel: „Wichtig sind etwa eine begleitende psychologische Betreuung und ein Anti-Gewalt- Training. Auch Pädagogen sollten eingebunden werden – viele Jugendliche in Haft verfügen nicht einmal über einen Pflichtschulabschluss. Wie sollen sie so im Leben nach der Haft Fuß fassen können?!“ Auch eine Weiterbetreuung durch die Bewährungshilfe sei unabdingbar.

 

Studienergebnisse Download: PDF 507 KB

aussendung_broschuere_gewaltschutz_im_jugendvollzug

 

Diesen Beitrag teilen: