Hasskriminalität – eine Verletzung von Menschenrechten

Hasskriminalität ist keine Straftat wie jede andere: Es sind Straftaten mit symbolischem Charakter, welche die Botschaft beinhalten, dass das Opfer nichts wert sei und ihm jede Würde abgesprochen werde.1 Nicht umsonst fragen sich Angehörige der betroffenen Gruppen, ob sie sich noch sicher fühlen können, und nicht ohne Grund wird fieberhaft an „Sicherheitstipps“ für potentiell Betroffene gearbeitet. Die Gewalttaten richten sich gegen eine Person oder gegen eine Sache. Die Opfer kommen zu Schaden wegen ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, wegen der politischen oder sexuellen Orientierung, des Alters oder der geistigen oder körperlichen Behinderung.2 Die strafrechtlichen Delikte selbst reichen von der Sachbeschädigung bis hin zu Tötungsdelikten.3

Hasskriminalität – eine Verletzung einzelner Personen

Gemeinsam ist den Delikten, dass jemand verletzt und/oder geschädigt werden soll, weil er*sie zu einer Gruppe gehört und er*sie in seiner*ihrer persönlichen Identität getroffen werden soll. Dieser Umstand führt in der Regel bei Betroffenen zu kurz- und/oder langfristigen psychischen Beeinträchtigungen.

Hassverbrechen – eine Verletzung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung

Als „Botschafts“-Verbrechen sind Hassdelikte ferner Signale an die Opfergruppe, dass sie unerwünscht ist und dass ihr Schaden droht. Auch durch leichte Straftaten werden bei den Opfern und bei der Opfergruppe eine erhebliche Verbrechensfurcht und eine nachhaltige Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität hervorgerufen. Die Täter*nnen behaupten nämlich implizit, dass ihnen die Allgemeinheit bei ihren Taten heimlich zustimmt. Die Opfer und die Opfergruppe befürchten, dass dies zutreffen könnte. Verstärkt werden diese Fantasien auf seiten der Opfer und Täter/innen durch fehlende staatliche Reaktionen und durch ein Ignorieren der Thematik.

Hassdelikte sind im demokratischen Rechtsstaat Angriffe auf die Menschen- und Verfassungsrechte der Opfer. In der pluralistischen Gesellschaft werden die behutsam ausgewogenen Beziehungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen empfindlich gestört.

Im Rahmen des EU-Projekts Hate No More kann der WEISSE RING Trainings anbieten für Strafverfolgungsbehörden und Opferhilfe-Einrichtungen.

Wichtig ist es auch, in einem starken Netzwerk gegen Hasskriminalität aufzutreten. Bei einer Veranstaltung mit Podiumsdiskussion wurde von unterschiedlichen Institutionen ein gemeinsames Memorandum of Understanding unterzeichnet.

Der WEISSE RING ist stolz darauf, Teil des Netzwerks zu sein, um hate crime sichtbar zu machen. http://hatecrimekontern.at/

1Wallace, Victimology. (1998), 216.

2Schneider, Opfer von Hassverbrechen junger Menschen: Wirkungen und Konsequenzen. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (2001), 357-371, 84.

3Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V., Dossier zum Thema Hasskriminalität, online im Internet <http://www.bug-ev.org/themen/schwerpunkte/dossiers/hasskriminalitaet.html> (26.1.2016).

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