#onevoiceonecause

#ONEVOICEONECAUSE

Am 22. Juni 2020 legte die Europäische Kommission erstmals in ihrer Geschichte eine Strategie zur Stärkung der Rechte von Opfern vor. Diesen Schritt nimmt Victim Support Europe (VSE) zum Anlass, um unter dem Hashtag #onevoiceonecause (eine Stimme – ein Anliegen) eine Kampagne zu starten. Diese läuft bis 25. November 2020, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.

Alle 60 Mitglieder von Victim Support Europe (VSE) sind eingeladen, an der Kampagne mitzuwirken, um den Überlegungen und Zielen in ganz Europa Gehör zu verschaffen. Auch der WEISSE RING, der eines der Gründungsmitglieder von VSE ist und mit Tobias Körtner auch ein Vorstandsmitglied stellt, unterstützt diese Anliegen.

Die Kampagne

Die Kampagne soll dazu beitragen, Opferunterstützungs-Einrichtungen, Regierungen und die Europäische Kommission zusammenzubringen, um Opferhilfe in der ganzen EU zu verbessern. Infotexte und Visualisierungen auf den Websites der Partner von VSE sollen auf die Mängel bei Opferrechten aufmerksam machen und thematisieren die Strategie der EU Kommission.

Außerdem geht es auch darum, Verbrechensopfer zu informieren und sie dazu zu motivieren, dass sie von ihren Rechten Gebrauch machen.

Mehr Information finden Sie auf der Website der Kampagne

Zur Strategie der EU Kommission

Die Strategie der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Situation von Verbrechensopfern sieht ein Maßnahmenpaket für die nächsten fünf Jahre vor, mit dem zwei Ziele verfolgt werden: Erstens sollen Opfer in die Lage versetzt werden, Straftaten anzuzeigen, eine Entschädigung zu erwirken und sich schließlich von den Folgen einer Straftat zu erholen. Zweitens wird die Zusammenarbeit mit allen für die Opferrechte relevanten Akteur*innen angestrebt.

Konkret geht es um fünf Schwerpunkte

  1. Wirksame Kommunikation mit Opfern und sichere Umgebung, in der Verbrechensopfer ihre Aussage machen können.
  2. Verbesserung der Unterstützung und des Schutzes von besonders schutzbedürftigen Opfern. Dies gilt vor allem für ältere Menschen und auch Kinder.
  3. Opfern Zugang zu Entschädigungsleistungen erleichtern.
  4. Stärkung von Kooperation und Koordination zwischen den relevanten Stellen. Zu diesem Zweck soll eine Plattform für Opferrechte eingerichtet werden.
  5. Stärkung der internationalen Dimension von Opferrechten

Hier geht es weiter zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Die Opferschutz-Richtlinie

Die Strategie der Europäischen Kommission baut auf die EU Richtlinie 2012/29/EU und deren Umsetzung auf. Im Oktober 2012 wurde die „Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten“ veröffentlicht. Sie legt eine Reihe von Rechten für die Opfer von Straftaten und entsprechende Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten fest. Die Opferschutz-Richtlinie ist somit Grundstein der Opferschutzpolitik innerhalb der EU. Diese Richtlinie gilt ausnahmslos für alle Opfer innerhalb der EU. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht sollte bis November 2015 erfolgt sein, ein entsprechender Bericht an die Europäische Kommission war bis November 2017 zu legen.

Ziele und wesentliche Inhalte

Zentrales Ziel der Richtlinie ist, dass alle Opfer von Straftaten angemessene Informationen, Unterstützung und Schutz erhalten und sich am Strafverfahren beteiligen können. Respektvoller Umgang mit Opfern ist ein besonderer Schwerpunkt dabei.

Die Richtlinie gewährt Opfern das Recht auf Information, das Recht, zu verstehen und verstanden zu werden, das Recht auf Zugang zu Opferunterstützung und das Recht auf Schutz entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen sowie eine Reihe von Verfahrensrechten.

Umsetzung erfolgreich?

Allerdings ist die Umsetzung der Richtlinie bei weitem noch nicht in allen Mitgliedstaaten erfolgreich. Speziell der Zugang zu Informationen für Opfer und die Verfügbarkeit von entsprechenden Opferunterstützungs-Einrichtungen sind nicht überall gewährleistet. Oft kennen Opfer ihre Rechte nicht, wie auch die Ergebnisse des Projekts VOCIARE, an dem der WEISSE RING mitgearbeitet hat, zeigen.

Auch die Studie “Justice for victims of violent crime” der Europäischen Grundrechteagentur FRA kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Mehr dazu finden Sie hier.

Zum Weiterlesen

Mehr zum Projekt VOCIARE

Die Berichte zur Studie „Justice for victims of violent crime“ können hier bestellt werden.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

Die Forderungen des WEISSEN RINGS können Sie hier nachlesen.

14.9.2020 / Tobias Körtner / Brigitta Pongratz

Diesen Beitrag teilen: