Situative Gewalt und ihre Bedeutung

Beim mittlerweile traditionellen Symposium ging es dieses Mal anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer darum, das Phänomen der situativen Gewalt aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten.

Dieses Mal konnte die Veranstaltung erstmals live als Videostream verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht aktuell auch noch online zur Verfügung. Der Tag begann mit Statements und Videobotschaften der Minister:innen MMag.a Dr.in Susanne Raab, Johannes Rauch, Dr.in Alma Zadić und Mag. Gerhard Karner sowie einer Grußbotschaft von Dr. Udo Jesionek, Präsident WEISSER RING. Die Fachveranstaltung setzte sich aus einer Lesung, vier Vorträgen sowie einer Podiumsdiskussion zusammen.

ots des Bundesministeriums für Inneres

Lesung „Ich wurde Opfer!“

Zur Einstimmung auf das Thema trug Schauspielerin Dessi Urumova – ehemaliges Ensemblemitglied des Theaters an der Josefstadt und bekannt aus Serien wie Tatort, City Cops oder Soko Kitzbühel – Texte mit Erlebnissen von Opfern situativer Gewalt vor. Die vier beeindruckenden Texte, die auf realen Opferberichten beruhen, ließen ein Gefühl dafür zurück, wie es Betroffenen geht und was ihnen helfen kann.

Fachvorträge

Helmut Hirtenlehner, Moderatorin Natascha Smertnig, Lyane Sautner, Tobias Körtner, Nina Lepuschitz, Walter Dillinger

Der Gewaltbegriff und seine Entwicklung

Univ.-Prof.in Dr.in Lyane Sautner, JKU Linz, ordnete in ihrem Vortrag „Situative Gewalt als Aspekt eines vieldeutigen Gewaltbegriffs“ den Begriff der Gewalt in unterschiedlichen Kontexten von Alltagssprache bis Fachsprache ein und unterzog ihn einer näheren Betrachtung.

Der Vortrag thematisierte eingangs, was die Soziologie unter Gewalt versteht. Daran anschließend beleuchtete Lyane Sautner die Entwicklung des strafrechtlichen Gewaltbegriffs. Traditionell wurde und wird in Österreich „Gewalt als Anwendung nicht ganz unerheblicher Kraft zur Überwindung eines tatsächlichen oder erwarteten Widerstandes“ definiert. Demgegenüber stehen neue Definitionsansätze, die das entscheidende Merkmal der Gewalt in der Einwirkung auf den Körper des Opfers sehen. Welcher Definition man auch folgt, Gewalt wird im österreichischen Strafgesetzbuch als etwas Körperliches verstanden. Dem steht eine Vergeistigung des Gewaltbegriffs in Deutschland gegenüber, eine Entwicklung von der Kraftentfaltung des Täters zur „physischen bzw. psychischen Zwangswirkung beim Opfer“.

Der Vortrag behandelte im Weiteren psychische Gewalt. Artikel 33 der Istanbul-Konvention verlangt, „vorsätzliches Verhalten, durch das die psychische Unversehrtheit einer Person durch Nötigung oder Drohung ernsthaft beeinträchtigt wird“ unter Strafe zu stellen. Das österreichische Strafgesetzbuch hält mit der Nötigung (§ 105), der gefährlichen Drohung (§ 107) und weiteren Delikten entsprechende Tatbestände bereit.

Auch zur häuslichen Gewalt gibt die Istanbul-Konvention in Artikel 3 lit b eine klare Definition. Sie umfasst alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.

Situativer Gewalt fehlt diese persönliche Nähe.

Anteil situativer Gewalt weitaus höher als erwartet

Univ.-Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner,JKU Linz, beschäftigte sich in seinem Vortrag „Gewalt in Österreich aus kriminologischer Perspektive“ mit der Verbreitung und Entstehung situativer Gewalt. Ausgehend von der in der Viktimologie gängigen Hypothese, dass Gewalt ein Beziehungsdelikt sei, analysierte er Hellfeld- und Dunkelfelddaten.

Im Hellfeld steht die Österreichische Kriminalstatistik zur Verfügung. Da, wie Helmut Hirtenlehner ausführte, die kriminologische Datenlage in Österreich enttäuschend schmal und unbefriedigend ist, zog er für die Betrachtung des Dunkelfelds zwei repräsentative deutsche Studien heran. Es handelt sich dabei um den „Deutschen Viktimisierungssurvey“ (DVS 2017, 30.000 Befragte) und um „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKID 2020, 45.000 Befragte).

Die Analyse der Daten ergab, dass der Anteil situativer Gewalt an der insgesamt ausgeübten Gewalt weitaus höher ist als bisher angenommen. Das gilt sowohl im Hellfeld als auch im Dunkelfeld. Auch wenn man Verzerrungen, die durch die jeweiligen Formen der Datenerhebung zu erwarten sind, mit berücksichtigt, bleibt der Anteil der situativen Gewalt wesentlich höher als erwartet. So liegt der Anteil der vorher unbekannten Täter:innen bei Raub laut DVS 2017 bei 70 %. Zählt man jene dazu, die vom Sehen bekannt waren, sind es 87 %. Dieselben Werte liegen bei Körperverletzung bei 48 % bzw. 62 %.

Ergänzend stellte Helmut Hirtenlehner mit Situational Action Theory, Routine Activity Theory und Männlichkeitsthese Erklärungsmodelle für gewalttätige Übergriffe durch gänzlich fremde Personen zur Verfügung.

Fehlen Schutzmaßnahmen für Opfer situativer Gewalt?

In ihrem Vortrag „Situative Gewalt versus Gewalt im sozialen Nahbereich“ nahmen Rätin Mag.a Nina Lepuschitz und Hofrat Dr. Walter Dillinger eine Abgrenzung zwischen Gewalt in der Privatsphäre (GiP) und situativer Gewalt vor. Der Fokus der Gewaltschutzgesetzgebung lag sowohl 1997 als auch 2009 und 2019 (2020) auf Gewalt in der Privatsphäre. Dennoch kann festgehalten werden, dass es umfangreiche Opferrechte für Opfer aller Formen von Gewalt gibt. Für beide Gewaltformen stellen sich grundsätzlich die gleichen strafprozessualen und sicherheitspolizeilichen Aufgaben. Auch sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen sind für alle Formen von Gewalt möglich.

Während allerdings in Fällen von GiP ein Betretungs- und Annäherungsverbot gemäß § 38a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) zum Schutz einer gefährdeten Person verhängt werden kann, gibt es keine vergleichbare Schutzmaßnahme im Bereich situativer Gewalt. Im Jahr 2022 wurden österreichweit insgesamt 14.643 Betretungs- und Annäherungsverbote verhängt.

Es handelt sich hier um eine niederschwellige Maßnahme, die bereits angeordnet werden kann, wenn die Schwelle zur Straftat (z.B. Körperverletzung) noch nicht überschritten wurde, aber aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit, insbesondere in einer Wohnung, begangen werden könnte. Von einer solchen Maßnahme werden insbesondere das Gewaltschutzzentrum und die Beratungsstelle für Gewaltprävention durch Übermittlung der polizeilichen Dokumentation der Maßnahme verständigt. Ein analoger Ablauf existiert für Opfer situativer Gewalt nicht.

Walter Dillinger hielt fest: „Die österreichische Rechtsordnung hat Gewaltopfern umfassende Rechte eingeräumt, wobei die Information über diese Rechte (§ 70 StPO) in fast allen Fällen zuerst durch die Polizei erfolgt.“ Da bei situativer Gewalt keine Datenübermittlung an die zuständige Opferhilfe-Einrichtung vorgesehen ist, sei es hier besonders wichtig, dass die Polizei Opfer in Erfüllung des gesetzlichen Informationsauftrags gemäß § 14 Verbrechensopfergesetz (VOG) informiere, damit diese Opfer die umfassenden Betreuungsangebote auch in Anspruch nehmen können.

Nina Lepuschitz stellte mit ODARA (Ontario Domestic Assault Risk Assessment) ein validiertes Tool vor, das in Wien in Fällen von Partner:innengewalt zusätzlich zur objektiven Risikoeinschätzung eingesetzt wird. Dieses Instrument wird seit Juli 2021 im Rahmen des dafür eingerichteten „GiP-Supports“ durch erfahrene und speziell geschulte Polizeibeamt:innen angewendet und konnte in seiner Wirksamkeit empirisch belegt werden.

Situative Gewalt – ein einmaliges, traumatisierendes Erlebnis

In seinem Vortrag „Situative Gewalt und Opferhilfe“ beleuchtete Mag. Dr. Tobias Körtner das Phänomen der situativen Gewalt aus Sicht der Praxis in der Opferhilfe. Dabei stellte er anhand von Fallbeispielen die große Bandbreite an unterschiedlichen Delikten dar und identifizierte die Auswirkungen situativer Gewalt sowie spezifische Besonderheiten in der Opferhilfearbeit.

Das Feld situativer Gewalt umfasst eine riesige Bandbreite an Delikten und Spezialbereichen, vom Handtaschenraub über Körperverletzungen in Diskotheken bis hin zu Terror oder Hasskriminalität. Von situativer Gewalt Betroffene kommen aus sämtlichen Alters-, Geschlechts- und Gesellschaftsgruppen. Wie für Opfer anderer Gewaltformen steht auch für Opfer situativer Gewalt das Bedürfnis nach Anerkennung des erlittenen Unrechts und nach Wiedergutmachung im Vordergrund. Da keine Weiterleitung der Daten durch die Polizei stattfindet, sind Opfer situativer Gewalt zumeist in sehr hohem Maße auf sich selbst und ihre Eigeninitiative angewiesen, wenn es darum geht Opferhilfe aufzusuchen.

Tobias Körtner hielt – wie schon vor ihm Helmut Hirtenlehner – fest, dass es an ausreichenden wissenschaftlichen Daten zu situativer Gewalt fehlt.

„Opfer von situativer Gewalt zu werden bedeutet, von einer zumeist vollkommen fremden Person verletzt oder bedroht zu werden“, hielt Tobias Körtner fest. „Diese überraschende, bedrohliche Situation reißt die Betroffenen aus ihrer normalen Sicherheit und löst oft langfristige Ängste aus.“ Im Vergleich zu Gewalt im sozialen Nahraum besteht eine gänzlich andere Dynamik zwischen Täter:in und Opfer. Sehr oft sind die Täter:innen unbekannt und müssen erst ausgeforscht werden. Die Wartezeit, bis das gelingt, wird von Betroffenen zumeist als besonders belastend empfunden. Der Wunsch, das Geschehene hinter sich zu lassen und damit abzuschließen, wird groß und scheint unerfüllbar. Andererseits kommt es bei Opfern situativer Gewalt kaum vor, dass sie nicht gegen die Täter:innen aussagen, wenn diese gefasst werden.

Diskussion zu situativer Gewalt und Hasskriminalität

Den Abschluss der Fachveranstaltung bildete ein Panel zum Thema „Situative Gewalt und Hasskriminalität“. Denn auch vorurteilsmotivierte Delikte spielen sich zumeist zwischen Menschen ab, die keine persönliche Beziehung verbindet und sind damit ein Teilbereich situativer Gewalt. Die zentralen Vorurteilsmotive – die seit 1. November 2020 bei Anzeigen durch die Polizei erfasst werden – sind Alter, Behinderung, Geschlecht, Hautfarbe, nationale/ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, sozialer Status und Weltanschauung.

Der WEISSE RING hatte Vertreter:innen der Israelitischen Kultusgemeinde, der LGBTIQ-Interessensvertretung HOSI, der Gewerkschaft vida sowie des Vereins DERAD eingeladen. Trotz der sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen waren in der Diskussion zahlreiche Gemeinsamkeiten zu erkennen. Ein Schwerpunkt der Diskussion lag neben dem ganz konkreten Erleben von Hasskriminalität auch auf der Frage nach Maßnahmen – sowohl bei der Begleitung der Opfer als auch in der Betreuung von (potenziellen) Täter:innen.

Die Diskutant:innen teilten – trotz des sehr unterschiedlichen Hintergrunds – viele Erfahrungen. So berichtete Mag. Dr. Tobias Körtner, Fachbereichsleiter Opferhilfe WEISSER RING: „Bei Hassverbrechen handelt es sich um eine spezielle psychische Belastung, da diese Taten darauf abzielen, nicht nur das Opfer in Angst zu versetzen, sondern eine ganze Gruppe, die dieses Opfer in diesem Fall repräsentiert.“ Es ist für Opfer situativer Gewalt oft sehr schwer zu erzählen, dass hinter der Tat ein Hassmotiv steckt. Dann muss in der Betreuung nachgefragt werden, ob zum Beispiel die ethnische Zugehörigkeit eine Rolle gespielt haben könnte. Ist sexuelle Orientierung das Motiv für einen Übergriff, dann kann diese Klärung unter Umständen sogar zu einem unfreiwilligen Outing des Opfers führen.

Anne-Sophie Otte, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, thematisierte darüber hinaus die trotz zahlreicher Entwicklungsschritte noch immer unvollständigen gesetzlichen Grundlagen. Sie stellte die Frage in den Raum: „Wie erkenne ich mich als Opfer, wenn ich de facto nicht weiß, wo ich rechtlich geschützt bin bzw. wenn ich in vielen Räumen gar nicht rechtlich geschützt bin?“

Gerade fehlende gesetzliche Grundlagen zum Schutz Betroffener stellen die HOSI vor ein großes Problem: Wie geht man ohne rechtliche Grundlage mit Menschen um, die trotzdem Opfer von Gewalt wurden?

Anne-Sophie Otte betonte, dass es wichtig sei, Vorurteilen aktiv zu begegnen und Ideologien zu widerlegen. Eine Möglichkeit, das zu tun, ist die alljährlich stattfindende Vienna Pride. Diese Veranstaltung nimmt viel Platz im öffentlichen Raum ein. Dadurch kommt es zu Konfrontationen, Auseinandersetzungen und Diskussionen mit Einzelpersonen sowie mit Organisationen. Diese helfen, vorurteilsteilbehaftete Gedanken-Konstrukte zu hinterfragen und im Bestfall aufzubrechen.

Die HOSI ist solidarisch mit allen Gruppen, die sich gegen Sexismus, Heterosexismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und verwandte Ausgrenzungsphänomene stellen. „Nur wenn alle diskriminierungsfrei leben, können auch wir diskriminierungsfrei leben“, zeigte sich Anne-Sophie Otte überzeugt.

Benjamin Nägele, M.A.I.S, Generalsekretär der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und Leiter der Antisemitismus-Meldestelle verwies darauf, dass es Aufgabe der unterschiedlichen Opferhilfe-Einrichtungen sei, für Betroffene einen Safe Space zu schaffen, wo sie sich aufgefangen und verstanden fühlen. Nur so könne man dafür sorgen, dass Hasskriminalität auch gemeldet wird und die unglaublich hohe Dunkelziffer sinkt.

„Wir sehen häufig Frustration und Resignation bei Betroffenen, aus einer Negativerfahrung aus der Vergangenheit, nicht gehört worden zu sein bei der Polizei“, so Benjamin Nägele. Neben reaktiven Maßnahmen, wie professioneller und finanzieller Unterstützung der Opfer, seien daher auch spezielle Schulungen für die Exekutive notwendig. Ein Erfolg auf dieser Ebene ist die Antisemitismus-Sensibilisierung als verpflichtender Bestandteil der polizeilichen Ausbildung. Auch proaktive Maßnahmen werden getroffen, wie das Begegnungsprojekt Likrat. In dessen Rahmen versuchen jüdische Schüler:innen bei Gleichaltrigen, vor allem in Brennpunktschulen, niederschwellig Ressentiments abzubauen.

„Hass und Gewalt machen leider auch am Arbeitsplatz nicht Halt“, berichtete Yvonne Rychly, stellvertretende Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft vida. „Jede:r zehnte Arbeitnehmer:in ist von psychischer oder physischer Gewalt betroffen. Es ist grausam, was in der Arbeitswelt passiert.“ Verbale Attacken und Handgreiflichkeiten gehören zur Tagesordnung. Das gilt gerade im Gesundheits- und im Dienstleistungsbereich, der unter anderem das Gastgewerbe, die Hotellerie und Verkehrsbetriebe umfasst und durch den vermehrten Kundenverkehr besonders betroffen ist.

Yvonne Rychly beklagte, dass gerade in diesen Bereichen immer wieder Hass und Gewalt als Berufsrisiko bagatellisiert und abgetan werden. Sie forderte eine Null-Toleranz, denn es handle sich dabei um Strafdelikte, die geahndet werden müssen. Die Gewerkschaft vida habe gute Erfahrungen mit Betriebsvereinbarungen sowie mit Schulungen. Es sollte für alle klar sein, wo Gewalt überhaupt beginnt und welches Verhalten am Arbeitsplatz nicht toleriert wird.

Der Umgang mit Menschen, die bereits zu Täter:innen geworden sind, ist für Salih Seferović, B.A., Vorstandsmitglied des Vereins DERAD für Deradikalisierung und Extremismusprävention, Hauptaufgabe. So setzt DERAD im Auftrag der Justiz derzeit einen Schwerpunkt im tertiären Präventionsbereich. Dabei geht es nicht immer um unmittelbare körperliche Gewalt, sondern häufig um die Verbreitung von Ideologien, die wiederum zu Gewalt führen können. In erster Linie betreut der Verein dabei Personen, die auf Basis ihrer Weltanschauung und ihrer Ideologie bestimmte andere Personen von vornherein als Feindbild betrachten und ihnen entsprechend gegenüber treten.

Deradikalisierung versucht Gegennarrative zu schaffen und Widersprüche in der Ideologie aufzuzeigen. Dadurch soll der Ideologie die Legitimation entzogen werden. „Natürlich sind auch soziale Faktoren wichtig. Aber wenn man das soziale Umfeld der Person ändert, aber die Ideologie an sich nie in Frage gestellt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls wesentlich höher“, erklärte Salih Seferović.

Forderung nach mehr Verständnis und Zivilcourage

Einig waren sich die Diskutant:innen dahingehend, was für die Zukunft gebraucht wird: Es geht um Schulungen für Polizist:innen und Ersthelfer:innen sowie um niederschwellige Möglichkeiten der Kontaktaufnahme im Bereich der Prävention für verschiedene Gruppen der Bevölkerung. Dafür sollten auch mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Des weiteren verlangten die Diskutant:innen die Datenweiterleitung an die in Fällen von situativer Gewalt zuständigen Opferhilfe-Einrichtungen.

Als Grundlage sei mehr Respekt und Toleranz von Mensch zu Mensch und Zivilcourage erforderlich. Ungerechtigkeit soll angesprochen werden, bei Übergriffen soll die Polizei gerufen, für Hilfe gesorgt und auch – wenn diese gebraucht werde – erste Hilfe geleistet werden.

Moderatorin Mag.a Brigitta Pongratz, Pressesprecherin WEISSER RING, fasste zusammen: „Wir nehmen heute mit den hier diskutierten Forderungen und präsentierten Beispielen auch einen Arbeitsauftrag an uns selbst mit.“ Es sei eines der Ziele des WEISSEN RINGS, mit dieser Veranstaltung eine Basis für weiterführende Kooperationen zu schaffen.

VSE: Gemeinsame Erklärung

Victim Support Europe (VSE) nutzte den europäischen Tag der Kriminalitätsopfer für eine gemeinsame Erklärung, die auch der WEISSE RING mit unterzeichnete.

Fotos

  • BMI / Jürgen Makowecz
  • LPD Wien / Bernhard Elbe
  • LPD Wien / Motal

02 / 2023

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