Zweck und Ziele des WEISSEN RINGS
Der WEISSE RING ist ein gemeinnütziger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein. Im Zentrum unserer Arbeit stehen Opfer von Straftaten mit ihren Bedürfnissen und Interessen.
Der WEISSE RING befasst sich mit Opferhilfe, Prävention von Straftaten und Forschung.
Dabei haben wir uns folgende Ziele gesteckt:
- Wir streben ein Klima des respektvollen Umgangs mit Opfern an.
- Wir arbeiten an der kontinuierlichen Verbesserung der Opferrechte auf nationaler und internationaler Ebene. Als Opfer werden dabei nicht nur jene gesehen, die direkt von der Straftat betroffen sind, sondern auch Menschen, die indirekt zu Schaden kommen wie beispielsweise Hinterbliebene.
- Wir unterstützen Bemühungen um soziale Hilfe für Opfer von Straftaten und werden überall dort tätig, wo die staatliche Vorsorge nicht oder unzureichend greift und private Initiative gebraucht wird.
- Wir erforschen die Ursachen dafür, dass Menschen zu Opfern werden.
- Wir entwickeln gemeinsam mit Partner*innen verbrechensvorbeugende Maßnahmen und setzen diese um.
- Alle Opfer von Straftaten sollen Zugang zu Unterstützung erhalten und genau jene Hilfe bekommen, die sie brauchen.
Statuten
Die Statuten des WEISSEN RINGS geben detailliert Auskunft über den Vereinszweck sowie die Ziele der Vereinstätigkeit. Sie halten die Regeln für die Zusammenarbeit fest und definieren die Organe des Vereins und deren Zuständigkeit.
Stand 26.1.2024
Forderungen des WEISSEN RINGS
Die Geschichte des WEISSEN RINGS ist eng verwoben mit der Entwicklung von Opferrechten und deren gesetzlicher Verankerung. Ihre Weiterentwicklung und Durchsetzung sind zentrale Elemente der Arbeit des WEISSEN RINGS. Viele Forderungen, die der WEISSE RING seit seiner Gründung im Jahr 1978 gestellt hat, sind inzwischen selbstverständlicher Bestandteil der Rechtsordnung und der Arbeit mit Verbrechensopfern.
Der WEISSE RING legt den Schwerpunkt seiner Arbeit auf das Thema Opferhilfe. Denn auch wenn sowohl in der Judikatur als auch in der öffentlichen Diskussion viel öfter von Opferschutz als von Opferhilfe die Rede ist, ist eines klar: Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz vor Gewalt. Der englische Begriff „victim support“ umfasst sowohl den Opferschutz als auch die Opferhilfe und beschreibt umfassend, was gebraucht wird, um Opfer entsprechend unterstützen zu können bzw. wie vermieden werden kann, dass man Opfer wird.
Aktuell liegen fünf zentrale Forderungen auf dem Tisch, die von vier Schwerpunkt-Themen ergänzt werden.
Lesen Sie hier mehr zu den Forderungen und Themen-Schwerpunkten des WEISSEN RINGS.
Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
Der WEISSE RING wird regelmäßig eingeladen, Gesetzesvorhaben zu begutachten. Hier finden Sie einige Beispiele für diese Form der Mitwirkung.
... zur Reform des Maßnahmenvollzugs 2021
Der WEISSE RING ist Teil des Netzwerks Kriminalpolitik und hat dessen Stellungnahme zur Reform des Maßnahmenvollzugs (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021) mitgestaltet.
... zum Maßnahmenpaket gegen Gewalt gegen Frauen 2021
Im Rahmen des Runden Tischs Opferschutz am 12. Mai 2021 kam auch der WEISSE RING als gesetzlich anerkannte, allgemeine Opferschutz-Einrichtung zu Wort. Lesen Sie hier die Stellungnahme des WEISSEN RINGS zu diesem Paket.
... zum Gesetzespaket gegen Hass im Netz 2020
Dieses Paket greift einzelne langjährige Forderungen des WEISSEN RINGS auf wie beispielsweise die Anhebung des Entschädigungsbetrags bei Persönlichkeitsverletzungen durch Medien oder auch die Ausweitung der Prozessbegleitung für Kinder und für Opfer von Hass im Netz - ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Mehr dazu in der Stellungnahme des WEISSEN RINGS.
... zum Sicherheitspolizeigesetz 2019
Leider sind sämtliche Vorschläge für eine bessere Kooperation zwischen Sicherheitsbehörde und allgemeinen Opferhilfe-Einrichtungen ignoriert worden. Lesen Sie mehr dazu in der Stellungnahme des WEISSEN RINGS.
... zum Gewaltschutzgesetz 2019
Aus Sicht des WEISSEN RINGS endete die Arbeit in der Task Force Strafrecht, die ab Februar 2018 in Vorbereitung des Gewaltschutzgesetzes 2019 eingerichtet worden war, enttäuschend. Die Vorschläge des WEISSEN RINGS, der in drei Arbeitsgruppen vertreten war, fanden kaum Berücksichtigung. Stattdessen wurde im Gesetzesentwurf ein starker Fokus auf die Erhöhung von Strafrahmen gelegt.
In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf positionierte sich der WEISSE RING klar und deutlich zu den Inhalten. Ebenso eindeutig fiel auch ein gemeinsamer offener Brief mit der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, dem Verein NeuSTART und dem Bundesverband der Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen Österreichs mit dem Titel „Der vorliegende Entwurf beinhaltet Verschlechterungen für Opfer und die öffentliche Sicherheit“ aus.
Weiterführende Information und verwandte Themen
Entwicklung des Opferschutzes
Mehr zur Entwicklung des Opferschutzes in Österreich finden Sie hier:
- Publikation anlässlich des 40jährigen Jubiläums des WEISSEN RINGS
- Vortrag "Entwicklungslinien des Opferschutzes in 3½ Kapiteln" im Rahmen der Veranstaltung „100 Jahre Republik Österereich“
Gemeinsame Arbeit in Netzwerken
Der WEISSE RING setzt auf Vernetzung und Kooperation. So beteiligt er sich am Netzwerk Hate Crime Kontern, das im Rahmen des EU-Projekts V-START (Victim Support Through Awareness-Raising and neTworking) entstanden ist.
Namhafte Expert:innen - darunter Ehrenpräsident Udo Jesionek - erarbeiteten als Netzwerk Kriminalpolitik "10 Gebote guter Kriminalpolitik", die im Juli 2017 der Öffentlichkeit präsentiert wurden.
Dokumente zum Gewaltschutzgesetz 2019
Vertreter:innen des WEISSEN RINGS brachten im Jahr 2018 im Rahmen der Task Force Strafrecht zahlreiche Vorschläge ein. Leider fand nur sehr wenig davon Eingang in den Gesetzesentwurf und in der Folge in das Gesetz selbst.
Hier finden Sie die relevanten Dokumente zum Nachlesen:
EU-Opferschutz-Richtlinie 2012/29/EU
Der WEISSE RING beteiligte sich 2017 am EU-Projekt VOCIARE (Victims of Crime Implementation Analysis Report), das sich zum Ziel gesetzt hatte herauszufinden, wie die EU-Opferschutz-Richtlinie 2012/29/EU in Österreich umgesetzt und gelebt wird.
Hier finden Sie die Ergebnisse: VOCIARE (Victims of Crime Analysis Report)