Das ABC des WEISSEN RINGS

Das ABC des WEISSEN RINGS

In dieser Serie erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit – von A wie Angebot bis Z wie Zivilcourage.

Kennen Sie das? Sie sind begeistert von einer Sache oder einer Organisation – beispielsweise vom WEISSEN RING und den Zielen, die hier verfolgt werden. Und müssen leider feststellen, dass Ihr Gegenüber viel zu wenig darüber weiß. Das erleben auch wir vom WEISSEN RING immer wieder. Deshalb haben wir die Köpfe zusammengesteckt, Begriffe gesammelt und daraus eine Serie gemacht. Schritt für Schritt entsteht so das ABC des WEISSEN RINGS.

Die Serie gibt Antworten auf die Fragen:

  • Wer ist der WEISSE RING?
  • Wie hilft der WEISSE RING?
  • Welche Arbeitsfelder deckt der WEISSE RING ab?
  • Auf welchen gesetzliche Grundlagen baut die Arbeit des WEISSEN RINGS auf?
  • Wie können Sie mehr über den WEISSEN RING erfahren und mit uns in Kontakt treten?
  • Wie wird der WEISSE RING finanziert?

Wenn Sie mit dabei sein und regelmäßig mitlesen wollen, dann folgen Sie uns auf Instagram oder Facebook!

Viel Spaß beim Lesen!

Hier finden Sie alle Begriffe, die wir seit Februar 2021 präsentiert haben.

A wie Anspruch auf Prozessbegleitung

Opfer von Gewaltdelikten sowie Hinterbliebene haben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Anspruch auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) stellt die Mittel dafür zur Verfügung. Die psychosoziale Prozessbegleitung übernehmen Opferhilfe-Einrichtungen wie der WEISSE RING. Sollte es notwendig sein, dann organisieren sie auch die juristische Prozessbegleitung in Form anwaltlicher Vertretung.

09/21


B wie Beratung

Wir bieten professionelle Beratung und Betreuung durch unsere Expert*innen um Opfern von Straftaten zu helfen.

03/21


B wie besonders schutzbedürftige Opfer

Im österreichischen Strafverfahren haben „besonders schutzbedürftige“ Opfer auch besondere Rechte (§ 66a Strafprozessordnung). Um ihnen diese zusichern zu können, muss die Schutzbedürftigkeit frühzeitig erkannt und anerkannt werden. Hier beraten Opferschutz-Einrichtungen und Polizei.

Ob jemand als besonders schutzbedürftig eingestuft wird, hängt vom Alter, dem seelischen und gesundheitlichen Zustand sowie von der Art und den konkreten Umstände der Straftat ab. So fallen Opfer, die in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung verletzt worden sein könnten oder auch Minderjährige auf alle Fälle in diese Gruppe.

04/21


B wie Betrug

Opfer von Betrugsdelikten werden, zusätzlich zu finanziellem Schaden, sehr oft von Schamgefühlen begleitet. Die meist gut organisierten Täter*innen arbeiten mit dem Überraschungsmoment und hohem emotionalem Druck, um so die Opfer auszunützen und sie zu manipulieren. Betrug kommt in vielen Formen vor, z.B. als Neffentrick, Polizistentrick, Handwerkertrick oder Liebesbetrug.

03/21


C wie Cybercrime

Mit über zehntausend Anzeigen jährlich wird Cybercrime immer mehr zu einem zentralen Thema der Strafverfolgung. Der WEISSE RING setzt sich hier seit Jahren verstärkt für Opfer ein. Vor allem auch für Prävention und Aufklärung. Es muss erkennbar und fühlbar sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.

09/21


E wie ehrenamtliche Arbeit

Der WEISSE RING entstand 1978 als private Initiative. Den Anfang machte eine Gruppe Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für Opfer von Straftaten einsetzten. Im Lauf der Jahre ist ein Mix aus ehrenamtlichen und angestellten Mitarbeiter*innen entstanden, die gemeinsam aktiv sind und ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen. So setzt sich der Vorstand des WEISSEN RINGS bis heute ausschließlich aus ehrenamtlich Tätigen zusammen. Aber auch administrative Arbeiten, Tätigkeiten in der unmittelbaren Betreuung von Opfern und Anderes wird in enger Zusammenarbeit von ehrenamtlichen mit angestellten Mitarbeiter*innen erbracht.

Auf die längste Zeitspanne der ehrenamtlichen Arbeit für den WEISSEN RING blickt Präsident Udo Jesionek zurück. Er war von Anfang an mit dabei – zuerst als Gründungsmitglied und Teil des Vorstands, seit 1991 als Präsident.

07/21


F wie Finanzielle Unterstützung

Menschen, die durch eine Straftat in akute finanzielle Not geraten, steht der WEISSE RING mit einigen Möglichkeit zur Seite: Einkaufsgutscheine, finanzielle Soforthilfe oder die Vorfinanzierung staatlich finanzierter Ansprüche.Ermöglicht wird diese Form der Unterstützung aus Spenden.

05/21


G wie Geburtstagsspende

Die andere Art zu schenken: Gerade ein Geburtstag als fröhlicher Festtag bietet sich an, Menschen die sich in einer schwierigen Situation befinden etwas zu geben. Vielleicht ist gerade dieser Glückstag für sie Anlass, ihre Freundinnen und Freunde um Spenden für den WEISSEN RING zu bitten.

Starten sie als Geburtstagskind einen Spendenaufruf in den sozialen Netzwerken!

10/21


G wie Gemeinnützig

Der WEISSE RING ist ein gemeinnütziger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein. Im Zentrum unserer Arbeit stehen Opfer von Straftaten mit ihren Bedürfnissen und Interessen. Wir streben ein Klima des respektvollen Umgangs mit Opfern an. Wir unterstützen Bemühungen um soziale Hilfe für Opfer von Straftaten und werden überall dort tätig, wo die staatliche Vorsorge nicht oder unzureichend greift und private Initiative gebraucht wird. Wir sind davon überzeugt, dass alle Opfer von Straftaten Zugang zu Unterstützung erhalten und genau jene Hilfe bekommen sollen, die sie brauchen.

09/21


G wie Geschichte des WEISSEN RINGS

Bei seiner Gründung am 16.1.1978 war der WEISSE RING nicht mehr als die Idee einiger engagierter Menschen aus Politik, Medien, Wirtschaft und Justiz. Heute ist der gemeinnützige Verein als Österreichs einzige gesetzlich anerkannte allgemeine Opferunterstützungs-Einrichtung nicht mehr weg zu denken.

Der WEISSE RING bietet eine Anlaufstelle für alle Opfer von Straftaten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion. Seine Entwicklung ist untrennbar mit der Entstehung von Opferrechten und mit deren Verankerung in Strafprozessordnung und Verbrechensopfergesetz verbunden.Wir setzen uns seit 43 Jahren ohne Wenn und Aber für Opfer von Straftaten ein!

Informatives über Entstehung des WEISSEN RINGS, seine Rolle für die Opferrechte, sein internationales Engagement, die Menschen, die diese Entwicklungen vorangetrieben haben und vieles mehr finden Sie in der Publikation „WEISSER RING: Wir geben Opfern eine Stimme

06/21


G wie situative Gewalt

Opfer von situativer Gewalt wie Überfall, Einbruch, Raub sowie Angehörige von Mordopfern erhalten Unterstützung beim WEISSEN RING. So stehen wir Opfern von Straftaten beispielsweise für entlastende Gespräche zur Verfügung, beraten rechtlich, vermitteln bei Bedarf Krisenintervention oder Psychotherapie oder leisten unter Umständen auch finanzielle Soforthilfe.

04/21


G wie Gewinnspiel

Der WEISSE RING hat sich von Anfang an die Aufgabe gestellt, über Opferrechte zu informieren, deren Einhaltung einzufordern und an ihrer Weiterentwicklung zu arbeiten.
Es ist eine traurige Tatsache, dass eine Vielzahl an Hürden Betroffene daran hindern, ihre Rechte auch tatsächlich wahrzunehmen. Der Band 10 „Zugang zum Recht für Kriminalitätsopfer“ aus der Schriftenreihe des WEISSEN RINGS beleuchtet diese Problematik aus unterschiedlichen Perspektiven. Analysen und zahlreiche Vorschläge, wie die Hindernisse überwunden werden könnten, machen das Buch zu einer interessanten Lektüre.
Damit auch Sie sich in diesen Band vertiefen können, verlost der WEISSE RING 10 Exemplare!

„Liken“ Sie die Facebook-Seite des WEISSE RINGs und schreiben Sie uns eine kurze Botschaft über Ihre Gedanken zu diesem Thema, schon nehmen Sie an der Verlosung teil! Die Gewinner*innen werden am 28. Februar 2022 via „FB Messenger“ verständigt.

01/22


G wie Glücksanker

Unter dem Titel „Glücksanker“ rückt der WEISSE RING eine Initiative ins Zentrum, welche Aufmerksamkeit für Kinder, die einen oder beide Elternteile durch ein Gewaltverbrechen verloren haben, schafft. Es geht dabei einerseits darum, dieses Angebot des WEISSEN RINGS, das es seit 30 Jahren gibt, besser bekannt zu machen. Andererseits steckt die Bitte um Spenden dahinter. Denn nur mit Spenden ist Opferhilfe, wie der WEISSE RING sie anbietet, überhaupt erst möglich. Der WEISSE RING steht betroffenen Kindern bei Bedarf das ganze Jahr über bei – nicht nur zu Weihnachten.

12/21


H wie Hass im Netz

Beleidigungen, Beschimpfungen und Bloßstellungen – Attacken im Internet sind für Betroffene oft besonders schwer zu ertragen. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Das Gesetzespaket gegen Hass im Netz öffnet seit Anfang 2021 zusätzliche Wege der Unterstützung. Lassen Sie sich beraten oder lesen Sie auf der Website nach!

09/21


H wie Hasskriminalität

Hasskriminalität kann in unterschiedlicher Form zum Ausdruck kommen – die Bandbreite reicht von der Beschimpfung (online oder offline) über die Beschädigung von Eigentum, die Verletzung der sexuellen Integrität bis zur Körperverletzung oder im Extremfall zum Attentat.

Gemeinsam ist all diesen Taten das Motiv: Hassdelikte zeichnen sich dadurch aus, dass Täter ihre Opfer nach deren tatsächlicher oder empfundener Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe auswählen. Hasskriminalität richtet sich folglich nicht nur gegen das unmittelbare Opfer, sondern auch gegen die Gruppe, der dieses angehört oder vielleicht auch nur anzugehören scheint. Hassverbrechen transportieren eine Botschaft, die meist ganz einfach ist: „Ihr seid hier nicht willkommen.“ Sehr oft sind Opfer von Hasskriminalität deshalb auch stärker belastet als Opfer ähnlicher Straftaten ohne dahinter liegendes Vorurteilsmotiv.

06/21


H wie Heimopferrente

Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen verschiedener Organisationen Gewalt erlebt haben, leiden oft ihr ganzes Leben an den Folgen der leidvollen Erfahrungen. Dies hat auch negative Auswirkungen auf das spätere Einkommen und führt so in vielen Fällen zur Altersarmut.
Deshalb forderte der WEISSE RING seit 2010 eine Rente für diese Menschen. 2017 trat diese schließlich in Kraft. Nach wie vor wenden sich zahlreiche Betroffene mit Fragen zum Heimopferrentengesetz (HOG) an den WEISSEN RING.

09/21


H wie Hilfe nach dem Terroranschlag

Wer Opfer einer Straftat wird, hat Anspruch auf Hilfe. Opfer können rechtliche Ansprüche nach dem Verbrechensopfergesetz geltend machen sowie allenfalls vor Gericht einfordern. Darüber hinaus gibt es Unterstützung und Beratung durch Organisationen wie den WEISSEN RING. Das gilt auch für die Opfer des Terroranschlags vom 2. November 2020.
Das Bermudadreieck war an diesem Abend voller Menschen, von denen viele flüchten mussten, sich versteckt haben, durch Fensterscheiben bedroht wurden und Todesangst ausgestanden haben. Wir als WEISSER RING sind überzeugt: Es haben sich noch lange nicht alle gemeldet, die im Zuge des Terroranschlags zu Opfern wurden und sehr oft bis heute an Folgen wie Schlafstörungen, Flashbacks, Angstzuständen oder Panikattacken und ähnlichem Leiden.
Unsere Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Terror ist eine besondere Form der Gewalt. Deshalb wollen wir uns am Tag der Kriminalitätsopfer mit diesem Phänomen und seinen Folgen für die Opfer auseinandersetzen.

01/22


I wie Instagram

Wir sind für Opfer von Straftaten da. Kostenlos, unbürokratisch, rasch und verfügbar auf
verschiedensten Plattformen. Besuchen Sie uns auf Instagram.
https://www.instagram.com/weisserringoesterreich/

05/21


K wie Kranzspende

Oft lassen uns die traurigsten Momente im Leben auch an andere denken, die gerade Hilfe brauchen. Gerade der letzte Abschied von einem geliebten Menschen kann so ein Anlass sein. Kränze und Blumen verwelken – Ihre Spende lebt in Form der Hilfe weiter, die sie damit ermöglichen.

Hierfür bietet der WEISSE RING die Möglichkeit einer steuerlich abstzbaren, wohltätigen Spende.

10/21


K wie Kriminalitätsopfer

Der WEISSE RING ist dann zur Stelle, wenn Menschen Opfer von Gewalt werden und Hilfe benötigen. Durch die finanzielle und rechtliche Absicherung der Republik, die laut Verbrechensopfergesetz und Strafrechtsordnung geregelt ist, sowie durch die tatkräftige Unterstützung von Spender*innen deckt der WEISSE RING eine Vielzahl an Leistungen für Verbrechensopfer ungeachtet des Alters, Geschlecht und Nationalität ab. Darunter fallen Leistungen wie die Beratung von Psycholog*innen oder Jurist*innen, finanzielle Unterstützung, sowie Prozessbegleitung und psychologische Hilfe. Vor allem Spender*innen ermöglichen es, in vielen Fällen rasche und unbürokratische Hilfe zu leisten, sobald Menschen in Not sind.

Weitere Informationen über das Angebot des WEISSEN RINGS erfahren Sie unter diesem Link

02/22


L wie Landesorganisationen

Der WEISSE RING ist in ganz Österreich präsent. In allen neun Bundesländern arbeiten ehrenamtlich tätige Landesleiter. Fast überall tun sie das gemeinsam sowohl mit angestellten als auch mit ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.

Die ersten beiden Landesstellen wurden 1979, also bereits ein Jahr nach Gründung des WEISSEN RINGS, in der Steiermark und in Oberösterreich eingerichtet. In Oberösterreich ist mit Franky Grünbart auch der am längsten aktive Landesleiter tätig. Er füllt diese Funktion seit 29 Jahren aus. Mehr Information zum WEISSEN RING und zu den Ansprechpartner*innen in ganz Österreich finden Sie auf der Website

07/21


M wie Mitglieder

M wie Mitglieder

Der WEISSE RING ist Österreichs einzige gesetzlich anerkannte allgemeine Opferunterstützungs-Einrichtung, die allen Opfern von Straftaten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religionszugehörigkeit offensteht.

Unsere Mitglieder bringen eine besondere Verbundenheit mit den Zielen des WEISSEN RINGES zum Ausdruck. Mit 24 Euro pro Jahr können auch Sie Mitglied beim WEISSEN RING werden und so einen Beitrag für Opferhilfe leisten.

Viele Mitglieder tragen auch darüber hinaus zum Gelingen bei, indem sie für den WEISSEN RING spenden oder Spendenaktionen organisieren.

09/21


N wie Nachbetreuung

Der WEISSE RING steht den Betroffenen nicht nur in Form von psychosozialer Unterstützung, rechtlicher Beratung und Prozessbegleitung zur Verfügung. Auch nach einem Verfahren kann unsere Hilfe in Anspruch genommen werden, wenn dies benötigt wird – beispielsweise, um das Urteil nachzubesprechen.

05/21


N wie Newsletter

Wir halten Sie nicht nur auf unseren diversen Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden, sondern bieten auch einen Newsletter an. Der erscheint einmal monatlich.
Ob Neuigkeiten aus der Welt der Opferhilfe und des Opferschutzes oder relevante juristische Änderungen, Sie erfahren es als Erste*r.
Jetzt anmelden: https://www.weisser-ring.at/weisser-ring-newsletter/

03/22


O wie Olof Palme

Seine Ermordung im Jahr 1986 gilt heute als Anstoß für den Tag der Kriminalitätsopfer am 22. Februar: Der schwedische Ministerpräsident Olof Palme war an vielen sozialen Reformen beteiligt und trat öffentlich gegen den Vietnamkrieg sowie gegen die Rassentrennung in Südafrika auf. Bis heute gibt es keine Klarheit darüber, wer das Attentat auf ihn tatsächlich verübt hat.
Mittlerweile wird der Tag der Kriminalitätsopfer alljährlich in fast allen europäischen Ländern begangen. Ein Tag, der die rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Situation von Verbrechensopfern in den Fokus stellt und einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines Klimas des respektvollen Umgangs mit Opfern darstellt.

Terror ist eine besondere Form der Gewalt. Deshalb wollen wir uns am Tag der Kriminalitätsopfer 2022 mit diesem Phänomen und seinen Folgen für die Opfer auseinandersetzen.

02/22


O wie Opferhilfe

Der WEISSE RING hilft Opfern von Straftaten ungeachtet des Alters, Geschlechts, der Nationalität und der Art des Verbrechens. Verbrechensopfer haben eine ganze Reihe an Rechten – auch im Strafprozess. Wir klären auf und vermitteln gegebenenfalls an spezialisierte Hilfsorganisationen.

Opferhilfe, wie der WEISSE RING sie anbietet, ist nur mit Hilfe von Spenden möglich – sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen.

03/21


O wie Opfer-Notruf

Der Opfer-Notruf 0800 112 112 ist eine Initiative des Bundesministeriums für Justiz, betrieben vom WEISSEN RING und fungiert als erste, zentrale Anlaufstelle für alle Opfer krimineller Handlungen und deren Angehörige. Die Rufnummer ist rund um die Uhr, an allen Tagen des Jahres aus ganz Österreich gebührenfrei erreichbar. Mehr Informationen finden Sie direkt auf www.opfer-notruf.at.

03/21


Ö wie österreichweit präsent

Ö wie österreichweit präsent

Opferhilfe und Prozessbegleitung durch den WEISSEN RING stehen in allen Bundesländern zur Verfügung.

Wie Sie Kontakt zu den einzelnen Landesstellen aufnehmen können, finden Sie hier.

Der Opfer-Notruf 0800 112 112, den der WEISSE RING im Auftrag des Justizministeriums betreibt, ist von ganz Österreich aus kostenlos rund um die Uhr erreichbar.

09/21


P wie Prinzipien

Die zentralen Grundsätze der Opferarbeit des WEISSEN RINGS setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen.

  • Aus Empowerment, um durch Unterstützung der Betroffenen Ihre Sicherheit zurückerlangen.
  • Aus Interdisziplinärer Zusammenarbeit, um ein breit gefächertes Angebot für die Betroffenen zu Verfügung zu stellen.
  • Aus Kooperationen mit anderen Institutionen und durch
  • Kostenlose Inanspruchnahme des Angebots für Betroffene.
  • Aus Parteilichkeit.
  • Und natürlich aus Vertraulichkeit und Anonymität, durch Schaffen eines geschützten Rahmens für Betroffene.

05/21


P wie Prozessbegleitung

Unter bestimmten Umständen haben Opfer von Straftaten Anspruch auf Prozessbegleitung. Das bedeutet, dass ihnen ein*e Expert*in zur Seite steht und sie beispielsweise nicht allein vor Gericht erscheinen müssen. Sie erhalten kostenlos psychosoziale und bei Bedarf auch juristische Unterstützung.

Bei der psychosozialen Prozessbegleitung geht es darum, das Opfer der Straftat zum einen auf das Strafverfahren, das sehr belastend sein kann, vorzubereiten und zum anderen darum, den/die Betroffene zu Vernehmungen und Verhandlungen zu begleiten und im Prozess zu unterstützen. Aufgabe der juristischen Prozessbegleitung ist die Beratung über rechtliche Belange und die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Strafverfahren.

04/21


P wie psychosoziale Prozessbegleitung

Opfer von Gewaltdelikten sowie Hinterbliebene haben – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Anspruch auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) stellt die Mittel dafür zur Verfügung.

Die psychosoziale Prozessbegleitung übernehmen Expert*innen des WEISSEN RINGS. Sollte es notwendig sein, dann organisieren sie auch die juristische Prozessbegleitung in Form anwaltlicher Vertretung. Psychosoziale Prozessbegleiter*innen begleiten Betroffene zu Aussagen bei der Polizei, sind bei der Hauptverhandlung mit dabei und stehen für Rücksprache und Diskussion der nächsten Schritte zur Verfügung. Darüber hinaus erläutern sie psychologische und medizinisch-wissenschaftliche Fakten im Zusammenhang mit der eigenen Reaktion auf das Erlebte (Psychoedukation), vermitteln weiterführende Angebote wie Psychotherapie und behalten gemeinsam mit der juristischen Prozessbegleitung die Rechte des Opfers im Auge.

06/21


R wie Respekt

Die Schaffung eines Klimas des respektvollen Umgangs mit Opfern ist ein klares Ziel des WEISSEN RINGS. Ein wesentlicher Baustein dafür ist es, Opfer als solche anzuerkennen und ihre Rechte zu wahren. Dazu sehen wir nach wie vor Verbesserungsbedarf.
Beispielsweise haben Opfer von Straftaten nach wie vor zu wenig Zugang zu verständlichen Informationen über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Weitervermittlung von Opfern an Unterstützungs-Einrichtungen durch die Polizei funktioniert nur nach Betretungsverboten bei Einsätzen der Polizei bei Gewalt in der Familie zufriedenstellend. Gerade für Opfer situativer Gewalt fehlt im Gesetz nach wie vor die
entsprechende Bestimmung.
Auch das rasche Finden von qualifizierten Dolmetscher*innen sorgt nach wie vor für große Schwierigkeiten – insbesondere bei kleinen Sprachfamilien.
Insgesamt geht es bei diesen Forderungen um die vollständige Umsetzung der EU-Opferschutz-Richtlinie aus 2012.

03/22


S wie Schadenersatz

Opfer von Gewalt haben gesetzlich verbriefte Rechte auf eine Reihe finanzieller Leistungen. Dazu gehören Dinge wie die Bezahlung von Krisenintervention oder Psychotherapie genauso wie der Ersatz beschädigter Brillen, Hörbehelfe oder Zahnersatz, aber auch Schmerzengeld. Eventuell kann auch der Ersatz von Verdienstentgang eingefordert werden. Bei all diesen Schritten beraten die Expert*innen des WEISSEN RINGS und helfen so Betroffenen, zu ihrem Recht zu kommen.

07/21


S wie schonende Einvernahme

Jedes Zusammentreffen mit dem Täter setzt das Opfer einer Straftat einer enormen Belastung aus. Deshalb gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer so genannten „schonenden Vernehmung“. Das bedeutet, dass das Opfer in einem abgesonderten Raum befragt und die Befragung in den Verhandlungssaal übertragen wird. Dadurch können zwar alle, die dort anwesend sind, die Befragung sehen und hören, das Opfer muss aber mit dem / der Beschuldigten nicht persönlich zusammentreffen.

Die schonende Einvernahme kommt vor allem bei besonders schutzbedürftigen Opfern zur Anwendung. Es gibt darüber hinaus auch noch andere Gründe für den Einsatz dieses Instruments.

04/21


S wie sicher Spenden

Mit gutem Gewissen spenden:
Das Spendengütesiegel steht für Qualität, Transparenz und widmungsgemäßen sowie wirtschaftlichen Umgang mit Spendengeldern. Daher wird es jährlich erst nach einer strengen Überprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer vergeben.

Der WEISSE RING hat das Spendengütesiegel 2003 zum ersten Mal erhalten.
Spenden an den WEISSEN RING sind nicht nur sicher, sondern darüber hinaus auch steuerlich absetzbar.

10/21


S wie Symposium

Der 32. Europäische Tag der Kriminalitätsopfer stellte das Thema „Terror – eine besondere Form der Gewalt und ihre Folgen“ ins Zentrum eines Symposiums
Im Anschluss an den Terroranschlag vom 2. November 2020 tauchten zahlreiche offene Punkte auf. Es ging um Themen wie die Frage, wer in diesem Zusammenhang als Opfer nach dem Verbrechensopfergesetz Ansprüche geltend machen kann. Es stellte sich die Frage nach dem „Warum“, nach Auslösern der Tat, nach der Verantwortung des Staates und nach Fehlern. Es zeigte sich einmal mehr, wie schwierig es ist, Opfer einer Straftat überhaupt zu erreichen, damit diese die Unterstützung bekommen, die sie brauchen und die ihnen auch zusteht. Auch die Opferhilfe-Arbeit stand vor neuen Herausforderungen: Wie unterscheidet sich das Trauma nach einem Terroranschlag von den psychischen Nachwirkungen einer anderen Gewalttat? Wie berät man, wenn man selbst – zumindest mittelbar – von den Ereignissen betroffen und erschüttert ist?

Terror ist eine besondere Form der Gewalt. Deshalb haben wir uns am Tag der Kriminalitätsopfer 2022 mit diesem Phänomen und seinen Folgen für die Opfer auseinandergesetzt.

02/22


T wie Tag der Kriminalitätsopfer

Am 32. Europäischen Tag der Kriminalitätsopfer, dem 22.2.2022, organisieren der WEISSE RING und das Innenministerium auch heuer wieder ein gemeinsames Symposium. Ziel dieses Tages ist, für die persönliche, wirtschaftliche sowie rechtliche Situation von Kriminalitätsopfern zu sensibilisieren.
Das Thema lautet heuer „Terror – eine besondere Form der Gewalt und ihre Folgen“
Aus verschiedenen Blickwinkeln soll im Rahmen einer Online-Veranstaltung eine erste österreichische Sicht auf dieses Thema gezeigt werden. Der Bogen spannt sich von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die ganz konkrete Arbeit mit Betroffenen bis hin zu internationalen Forschungsergebnissen.

Terror ist eine besondere Form der Gewalt. Deshalb wollen wir uns am Tag der Kriminalitätsopfer 2022 mit diesem Phänomen und seinen Folgen für die Opfer auseinandersetzen.

02/22


T wie Tatort Arbeitsplatz

Weltweit nimmt die Gewalt am Arbeitsplatz immer mehr zu. Dies zeigt sich in den unterschiedlichsten Formen und reicht von Stalking über Beschimpfungen, Beleidigungen bis zum Anspucken, Drohung oder körperlicher Gewalt. Auch hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges ins Internet verlagert und die Delikte finden sowohl analog als auch digital statt.
Für alle, die mit Gewalt durch Kundinnen oder Mitarbeiterinnen konfrontiert sind, versteht sich der WEISSE RING als erste Anlaufstelle.

03/22


T wie Terroranschlag

Am 2. November 2020 geschah das Unfassbare. Ein Terroranschlag mitten in Wien erschütterte ganz Österreich. Ein junger Mann schoss um sich, tötete vier Personen und verletzte viele weitere, bevor er selbst von der Polizei erschossen wurde. In dieser Situation stand der WEISSE RING als Opferhilfe-Einrichtung für Betroffene beratend und helfend bereit.
Dieser Akt der Gewalt und seine Folgen stellten – und stellen noch heute – auch die Helfer und Helferinnen vor neue Herausforderungen. Die Verunsicherung, die dieser völlig unerwartete Angriff ausgelöst hat, sitzt tief. Der Angriff traf einzelne Menschen, die zufällig genau in diesem Augenblick an dem Ort waren, den sich der Attentäter ausgesucht hatte. Die Gewalt hat Spuren in den Seelen der Betroffenen und darüber hinaus auch in der Gesellschaft hinterlassen.

01/22


T wie Terroropferfonds

Relativ bald nach dem Terroranschlag am 2. November 2020 in Wien stand die Forderung nach zusätzlicher finanzieller Hilfe und Einrichtung eines Terroropferfonds im Raum.
Von Ende September 2021 bis Ende Dezember 2024 gab es diesen Fonds. Der WEISSE RING hatte die Errichtung des Fonds sowie die Abwicklung der damit finanzierten zusätzlichen Hilfeleistungen übernommen.
Eingebettet in die umfassende Beratungsleistung und Begleitung durch erfahrene Experten und Expertinnen standen dem WEISSEN RING drei Säulen der Hilfe für Opfer des Terroranschlags zur Verfügung: Opferhilfe auf Basis von Spenden, Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten des Verbrechensopfergesetzes und – als drittes Standbein – der Terroropferfonds.

01/22


U wie Unterstützen

#spendenhilft

Der WEISSE RING unterstützt seit mehr als 40 Jahren Menschen, die Opfer von Gewalt wurden, mit psychologischer, finanzieller und rechtlicher Hilfe.

Um Menschen in Not unter die Arme greifen zu können, ist auch der WEISSE RING auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass Betroffenen so schnell wie möglich geholfen wird und Menschen von den Angeboten des WEISSEN RINGS erfahren.

10/21


U wie Unterstützung

Verbrechen hinterlassen Spuren. Der WEISSE RING hilft.

Der WEISSE RING bietet kostenlose, professionelle Unterstützung für alle Opfer von Straftaten, die eine solche in Anspruch nehmen wollen. Unabhängig vom erlittenen Delikt und unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, sexueller oder religiöser Orientierung.
Zusätzlich erhalten Sie hier Informationen über Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten.

09/21


V wie Verbrechensopfergesetz

Opfer von Gewalt haben laut Verbrechensopfergesetz (VOG) Anspruch auf Unterstützung. Die Bandbreite ist groß und reicht vom Ersatz beschädigter Dinge wie Brillen oder Gehbehelfe über Schmerzengeldvorschuß, die Bezahlung von Psychotherapie bis hin zur Bezahlung von Verdienstentgang, falls die Straftat Folgen für die Erwerbsfähigkeit hat. Der Antrag für diese Leistungen ist beim Sozialministeriumservice zu stellen. Der WEISSE RING berät hier. Falls es notwendig ist, hat der WEISSE RING auch die Möglichkeit, in Vorleistung zu treten und die Kosten vorzufinanzieren. Wer genau Anspruch auf diese Form der Unterstützung hat, wird im § 1 Verbrechensopfergesetz definiert. Im Wesentlichen sind das die Opfer der Straftat selbst, aber auch Hinterbliebene und Kinder, die Zeug*innen familiärer Gewalt geworden sind. Außerdem gelten die Opferrechte auch für Menschen, die durch eine an einer anderen Person begangene Handlung nach Maßgabe der bürgerlich-rechtlichen Kriterien einen Schock mit psychischer Beeinträchtigung von Krankheitswert erlitten haben oder die als Unbeteiligte im Zusammenhang mit einer Handlung im obigen Sinne eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben. Man spricht in diesem Fall von einem Schockschaden. Es macht also auf jeden Fall Sinn, sich beraten zu lassen. Der WEISSE RING hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Verbesserung des Verbrechensopfergesetzes voranzutreiben und seine Einhaltung zu kontrollieren. Viele Normen, die heute selbstverständlich sind, gehen auf Anregungen des WEISSEN RINGS zurück.

06/21


W wie Weihnachtswunder

Kinder, die ihre Eltern durch ein Gewaltverbrechen verloren haben, werden dabei auch selbst aus ihrem normalen Leben gerissen. Die richtige Unterstützung hilft ihnen nicht nur das Vergangene besser zu verarbeiten, sondern ist auch der Glücksanker für die Zukunft!

Ihre Spende schenkt einem Kind Halt und ermöglicht so ein Weihnachtswunder!

Jetzt Glücksanker schenken unter: www.weisser-ring.at/spenden

12/21


Y wie YouTube

Wir informieren Sie auch gerne Online über unseren YouTube Kanal.Dort klären wir über Gewaltverbrechen, unsere Tätigkeit und wie Sie Hilfe in Anspruch nehmen können auf.

Informieren Sie sich jetzt unter: https://www.youtube.com/c/WEISSERRINGÖsterreich/

07/21


Z wie Zivilcourage

Den Begriff „Zivilcourage“ werden Sie in keinem Gesetzbuch finden, dennoch ist das Thema allgegenwärtig. Jeder und jede Einzelne kann einen Beitrag dazu leisten, Opfern zu helfen oder Täter zu finden.
Zu helfen heißt nicht unbedingt selbst einzugreifen. Selbst das Holen von Hilfe oder das Verständigen der Polizei sind bereits Akte der Zivilcourage.
Der WEISSE RING setzt sich dafür ein, dass Menschen, die Zivilcourage zeigen und selbst zum Opfer werden, auch Anspruch auf Leistungen nach Verbrechensopfergesetz haben.
Zivilcourage ist nicht nur in der analogen Welt gefragt, sondern wird zunehmend auch digital immer wichtiger.
Mehr Informationen finden Sie hier

03/22


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