WEISSER RING fordert verstärkte Hilfe für Einbruchsopfer

Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat in den letzten Jahren stark zugenommen und damit auch die Betroffenheit der Opfer. Zurück bleiben oft Traumata, die juristische und psychosoziale Hilfestellung erfordern und nicht in erster Linie eine Erhöhung des Strafrahmens.

● mehr umfassende Hilfe für Opfer
● Änderungen im Strafgesetzbuch nicht virulent
● anwaltliche und psychosoziale Begleitung in Strafprozessen
● Opfer-Notruf 0800 112 112

 

 

Wien, am 06.09.2013 – Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat in den letzten Jahren stark zugenommen und damit auch die Betroffenheit der Opfer. Zurück bleiben oft Traumata, die juristische und psychosoziale Hilfestellung erfordern und nicht in erster Linie eine Erhöhung des Strafrahmens für Einbruchsdelikte.

Hilfsangebote für Opfer stärken

„Wir setzen uns dafür ein, dass das Hilfsangebot für Opfer von Einbrüchen verstärkt werden soll. Aus unserer Erfahrung in der Opferhilfe – insbesondere mit Opfern von Gewalttaten und Sexualdelikten – sehen wir dringenden Bedarf, Angebote für Einbruchsopfer auszuweiten“, sagt Hon. Prof. Dr. Udo Jesionek, Präsident des WEISSEN RINGS.

Ein erweiterter strafrechtlicher Rahmen, wie es jüngste Diskussionen über Änderungen des Strafgesetzbuches vorsehen, sei nicht primäre Notwendigkeit, sondern eine verstärkte Opferhilfe, fordert der Präsident. Dem Argument, dass Opfer von Einbruchsdiebstählen einer besonderen seelischen Belastung ausgesetzt sind, stimmt Udo Jesionek zu. Gerade deshalb ist eine erhöhte Sorge notwendig. „In den meisten Fällen bleibt die Angst, die ein Einbruch in die Privatsphäre zurück lässt. Beratung und Betreuung sind Hilfestellungen zur Bewältigung von Traumata. Hier müsse angesetzt werden und nicht im Strafrecht“, so Jesionek.

Prozessbegleitung für Einbruchsopfer

Viele Opfer erleben eine zusätzliche Belastung, wenn es zu einem Strafprozess kommt. Aus der Sicht des WEISSEN RINGS ist es sehr dringend notwendig, die Hilfe für Opfer von Einbruchsdiebstählen zu verstärken. „Für traumatisierte Gewaltopfer gibt es notwendigerweise bereits eine Reihe gesetzlicher Hilfsmaßnahmen wie Kostendeckung für psychotherapeutische Betreuung nach dem Verbrechensopfergesetz und die Möglichkeit einer psychosozialen oder juristischen Prozessbegleitung im Strafprozess. Eine entsprechende Regelung für Einbruchsopfer fehlt jedoch“, erklärt Präsident Jesionek.

Da viele Opfer von Gewaltsituationen ein Trauma erleben, selbst wenn es zu keinem direkten Kontakt mit dem Täter gekommen ist, liegt der Gedanke einer Prozessbegleitung für Betroffene von Einbruchsdelikten nahe. Die Verbindung von juristischer und psychosozialer Unterstützung ist im Sinne einer umfassenden Opferbetreuung wünschenswert.

Opfer-Notruf

Im Auftrag des Justizministeriums bietet der WEISSE RING den jederzeit erreichbaren und gebührenfreien Opfer-Notruf 0800 112 112. Im Jahr 2012 zählten der WEISSE RING und der Opfer-Notruf insgesamt 23.500 Opferkontakte, 2.192 Opfer wurden neu intensiv betreut (zuzüglich rd. 500 Weiterbetreuungen aus Vorjahren).

Der WEISSE RING ist eine erste, zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige. Er hilft Opfern mit professioneller Beratung und Betreuung, psychosozialer und anwaltlicher

Prozessbegleitung von der Anzeige bei der Polizei bis zum Ende des Gerichtsverfahrens sowie substanzieller materieller Hilfe in finanziellen Notfällen.

 

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