Z wie Zivilcourage

Zivilcouragiertes Handeln löst Bewunderung aus. Denken Sie an Persönlichkeiten wie Domink Brunner, Matin Luther King, Mahatma Gandhi oder an all jene Menschen, die heute in Russland auf die Straße gehen, um gegen den Krieg in der Ukraine zu demonstrieren. Doch was ist Zivilcourage? Der WEISSE RING hatte im Jahr 2018 ein ganzes Symposium dem Thema gewidmet. Hier finden Sie einige der – nach wie vor gültigen – Kernaussagen aus dieser Veranstaltung.

Zivilcourage und österreichisches Recht

Der Begriff Zivilcourage selbst kommt im Gesetz nicht vor. Die rechtliche Beurteilung beruht auf den Tatbeständen von Notwehr und Nothilfe (§ 3 StGB) sowie auf dem Privatanhalterecht (§ 80 StPO). In beiden Gesetzen wird Verhältnismäßigkeit verlangt. Und auch im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (§ 19) wird eine klare Grenze zur Selbstjustiz gezogen.

Das Verbrechensopfergesetz (VOG) stellt im § 8 klar, dass jene Opfer von Hilfeleistungen ausgeschlossen sind, die sich ohne anerkennenswerten Grund grob fahrlässig der Gefahr ausgesetzt haben, Opfer eines Verbrechens zu werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass bei Bestehen eines solchen Grunds finanzielle Hilfe im Rahmen des VOG zusteht.

Radikales Eintreten für die Würde des Menschen

„Zivilcourage ist aktives Eintreten. Sie ist nicht einfach ein Wert, den man selbstzufrieden vor sich hertragen kann. Ihr Einsatz ist riskant. Ohne Rücksicht auf eigene Nachteile verlangt sie Mut in Zivil“, schreibt Frank Welz, Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften, Institut für Soziologie der Universität Innsbruck und Vizepräsident der “European Sociological Association” (ESA), in seinem Beitrag für den Tag der Kriminalitätsopfer 2018. Er führt weiter aus: „Zivilcourage tritt gegen eine Übermacht an, einen Angreifer, gegen Vorgesetzte oder die von vielen getragene herrschende Meinung. Das Wichtigste aber ist: Sie entsteht aus und dient einem übergeordneten Gefühl, für die Würde des Menschen, die verteidigt oder wiederhergestellt werden will.“ Sie kann nicht isoliert, sie kann nur im Kontext der Gesellschaft untersucht werden. Welz fordert dazu auf, öffentlich radikal für die Würde des Menschen einzutreten, für Opfer, ganz ungeachtet ihrer “Nützlichkeit”, ihrer Herkunft, ihres Alters oder Geschlechts.

Sechs Regeln für sichere Zivilcourage

  • Helfen, wenn Hilfe gebraucht wird
  • Andere aktiv zur Mithilfe auffordern
  • Aufmerksam beobachten
  • Notruf 112 wählen
  • Erste Hilfe leisten
  • Sich als Zeuge bzw. Zeugin melden

Diese Liste ist einer Publikation von Polizei, Innenministerium und Zivilschutzverband Österreich entnommen. Zu jedem dieser Punkte finden sich dort weiterführende Erläuterungen und Tipps. Zentral ist die Aussage, dass man sich beim Helfen nicht selbst in Gefahr bringen soll. D.h. es wird empfohlen, räumliche Distanz zum Täter zu wahren, das Opfer anzusprechen und nicht die Täter*innen, Täter*innen niemals zu duzen oder zu provozieren.

Auch das Rufen der Polizei und das genaue Beobachten sind wichtige Handlungen. Stellen Sie sich hinterher der Polizei als Zeuge / Zeugin zur Verfügung. Es konnten schon Überfälle aufgeklärt werden, weil beispielsweise ein aufmerksamer Beobachter die Autonummer des Täters notiert hatte.

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