Zehn Gebote guter Kriminalpolitik

Namhafte Expert*innen erarbeiteten namens des „Netzwerks Kriminalpolitik“ zehn Thesen („zehn Gebote“) zur Rechtspolitik. Tenor des im Juli 2017 präsentierten Dokuments: Restriktionen gegen Straftäter sollten maßvoller werden.

Die Gebote im Überblick

  1. Gute Kriminalpolitik ist rationale Kriminalpolitik. Sie schützt Menschen und Rechtsgüter und vermittelt Verständnis für maßvolle und differenzierte Reaktionen.
  2. Grund- und Menschenrechte bilden den Maßstab und die Grenzen des Strafrechts.
  3. Die beste Kriminalpolitik liegt in einer guten Sozial- und Wirtschaftspolitik.
  4. Kriminalpolitik befasst sich ausschließlich mit dem Kernbereich gesellschaftlicher Normen. Strafrechtliche Sanktionen sind in ihrer Normierung sowie als Reaktion im Einzelfall maßvoll und verhältnismäßig einzusetzen.
  5. Kriminalpolitik hat die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu respektieren und zu sichern.
  6. Angemessene strafrechtliche Reaktionen müssen besonderen Bedürfnissen, insbesondere von jungen und psychisch kranken Straffälligen Rechnung tragen sowie sämtliche Konsequenzen und Sanktionsfolgen auf strafbares Verhalten einbeziehen.
  7. Die Kriminalpolitik wendet sich den Opfern strafbarer Handlungen zu und respektiert sie als diejenigen Personen, die am intensivsten von Straftaten betroffen sind.
  8. Ziel des polizeilichen Handelns ist es, das Zusammenleben von Menschen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen in Sicherheit und Freiheit im Rahmen des Rechtsstaates zu ermöglichen.
  9. Bereits im Rahmen des Strafverfahrens soll eine Reaktion auf die Straftat mit dem Ziel der Re-Integration in die Gesellschaft erwogen oder eingeleitet werden.
  10. Die Praxis des Strafvollzugs ist ein Gradmesser für die menschenrechtliche Reife einer Gesellschaft.

Autorinnen und Autoren

  • Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer (Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz)
  • Mag. Friedrich Forsthuber (Präsident des Landesgericht für Strafsachen Wien, Obmann der Fachgruppe Strafrecht der Richtervereinigung)
  • Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl (Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien)
  • a.o. Univ. Dr. Wolfgang Gratz (Kriminologe)
  • Dr. Veronika Hofinger (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie)
  • Dr. Udo Jesionek (Honorarprofessur für Strafrecht an der Uni Linz, Präsident der Verbrechenshilfeorganisation Weisser Ring)
  • StA Mag. Cornelia Koller (Vizepräsidentin der Vereinigung der Österreichischen StaatsanwältInnen)
  • Dr. Werner Leixnering (Kinder- und Jugendpsychiater und Psychiater, Sachverständiger)
  • Prof. Dr. Roland Miklau (Neustart, Ehrenvorsitzender der Österreichischen Juristenkommission)
  • Univ.Doz. Dr. Arno Pilgram (Kriminalsoziologe) Dr. Werner Pleischl (Generalprokurator i.R.)
  • General Peter Prechtl (Justizwachebeamter)
  • Dr. Elisabeth Rech (Rechtsanwältin, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, Vorsitzende des Arbeitskreises Strafrecht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags)
  • RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer (Johannes Kepler Universität Linz und Partner im Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer, Wien)
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