Gewalt gegen Frauen sichtbar machen heißt, das ganze Ausmaß anzuerkennen
Gewalt gegen Frauen umfasst sowohl Übergriffe in Partnerschaften und im familiären Umfeld als auch situative Gewalt – d. h. ohne persönliches Naheverhältnis zwischen Opfer und Täter:in. Eine effektive Bekämpfung erfordert umfassende und entschlossene politische sowie gesellschaftliche Maßnahmen in allen Lebensbereichen.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt: Bei rund 40 % aller vorsätzlichen Gewaltdelikte (gegen Leib & Leben, Freiheit sowie sexuelle Integrität) gibt es kein Bekanntschaftsverhältnis zwischen Täter und Opfer.
Gleichzeitig bleibt klar: Bei Mordanzeigen bestand in 78,6 % der Fälle zumindest ein Bekanntschaftsverhältnis. schwere tödliche Gewalt ist damit weiterhin überwiegend im sozialen Nahraum verortet.
Aber das Gesamtbild von Gewalt ist komplexer
Auch die repräsentative österreichische Prävalenzstudie (2022) zu geschlechtsspezifischer Gewalt zeigt: 16 % der Frauen erleben körperliche oder sexuelle Gewalt in intimen Beziehungen. 27 % erleben solche Gewalt außerhalb intimer Partnerschaften. Anzumerken ist hier, dass diese Werte auf den Angaben der befragten Personen beruhen und die Zahl der tatsächlichen Übergriffe aller Wahrscheinlichkeit nach noch höher ist.
Darüber hinaus war jede fünfte Frau (18–74 Jahre) im Laufe ihres Lebens von Stalking betroffen. Rund 51 % der Betroffenen wurden von zuvor unbekannten Personen verfolgt, 59 % von bekannten Personen (Mehrfachnennungen möglich).
Rund 27 % – also etwa jede vierte Frau in Österreich, die mindestens einmal erwerbstätig war – haben sexuelle Belästigung im beruflichen Kontext erlebt. Die Erhebung bezieht sich auf rund 2,77 Millionen Frauen zwischen 18 und 74 Jahren.
Laut dieser Studie suchen Betroffene von Gewalt außerhalb intimer Partnerschaften nur etwa halb so häufig Hilfe bei der Polizei oder bei spezialisierten Einrichtungen wie Betroffene von Partnergewalt. Umso wichtiger ist es daher, gerade diese Betroffenengruppe von situativer Gewalt besser zu unterstützen. Eine verbesserte Datenweitergabe – über den aktuellen § 66 Abs 1c StPO hinaus – ist dringend notwendig, um professionelle Unterstützung und damit den Zugang zum Recht für Betroffene situativer Gewalt zu ermöglichen.
Ein ergänzender Blick auf die Statistik des WEISSEN RINGS aus 2025 zu strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen zeigt zudem: Auch Kriminalität außerhalb klassischer Gewaltdelikte betrifft Frauen in erheblichem Ausmaß – häufig im öffentlichen bzw. im situativen Kontext.
Bei Diebstahl waren 64,5 % der Betroffenen Frauen, bei Einbruch 62,3 % und bei Betrug 60,2 %. Lediglich bei Raub überwogen männliche Betroffene (59 %). Diese Delikte sind nicht immer mit Gewalt im engeren Sinn verbunden, sie prägen jedoch das Sicherheitsempfinden – und betreffen Frauen vielfach im öffentlichen Raum und im Alltag.
Weiterführende Links:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2024
Studie zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen

