Wie viele Klient:innen hat der WEISSE RING im letzten Jahr beraten? Welche neuen Entwicklungen gibt es in der Opferhilfe? Welche Anliegen konnten wir erfolgreich vertreten? Was sagen Verbrechensopfer zur erhaltenen Unterstützung? All diese Fragen beantwortet der Jahresbericht 2024.
2024 war ein Jahr des Wandels für den WEISSEN RING. Seit dem Inkrafttreten der neuen Statuten im Jänner 2024 wird der Verein von einem sechsköpfigen Präsidium geleitet. Mit 1.928 betreuten Klient:innen hat der WEISSE RING einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine niederschwellige, kostenlose und professionelle Unterstützung für Verbrechensopfer in Österreich ist.
Wachsende Anforderungen an die Opferhilfe
Die Gesamtzahl der betreuten Personen hat sich nach einer außergewöhnlich hohen Zahl 2023 leicht über dem Niveau von 2022 eingependelt. Die Fälle selbst sind dabei deutlich komplexer geworden. Im Schnitt wurden im Jahr 2024 pro betreuter Person mehr Leistungen in der Opferhilfe in Anspruch genommen. Die Betreuung in der Prozessbegleitung war ebenfalls deutlich intensiver: Nicht nur die Anzahl der Klient:innen nahm zu, auch die durchschnittliche Betreuungszeit stieg auf 5,4 Monate. Immer öfter geht es dabei um Gruppen von Täter:innen und um Delikte mit hohem Abstimmungsbedarf sowohl intern als auch extern. Der laufende Austausch mit Polizei, Psycholog:innen, Ärzt:innen und Jurist:innen ist daher ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsalltags in der Opferhilfe. Delikte gegen Leib und Leben machten über die Hälfte aller betreuten Fälle (52,5 %) aus. Mehr als ein Fünftel (21 %) der neuen Klient:innen wurde auch finanziell unterstützt – mit durchschnittlich 562 Euro aus Vereinsmitteln, etwa für Psychotherapie oder als rasche Hilfe bei finanziellen Engpässen aufgrund der Folgen eines Verbrechens.
Gleicher Zugang zum Recht für alle Verbrechensopfer
Der WEISSE RING hat sich über lange Jahre für den gleichen Zugang aller Verbrechensopfer zum Recht eingesetzt. Hier wurde 2024 mit der im Dezember beschlossenen Änderung der Strafprozessordnung ein wichtiger Meilenstein erreicht. Seit 1. Jänner 2025 haben Opfer situativer Gewalt das Recht, von der Polizei die Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an eine Prozessbegleitungs-Einrichtung ihrer Wahl zu verlangen. Das ist ein erster Schritt zu mehr Gerechtigkeit, bedeutet aber noch immer nicht den gleichen Zugang zum Recht für alle Betroffenen. Der WEISSE RING wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes im besten Interesse der Opfer situativer Gewalt erfolgt.
Hilfe, die ankommt – österreichweit erreichbar
Es ist von zentraler Bedeutung, dass Verbrechensopfer eine Anlaufstelle haben und über das Erlebte in einem sicheren und geschützten Rahmen sprechen können. Der WEISSE RING ist in allen Bundesländern mit eigenen Ansprechpartner:innen vertreten. Dank der neuen, einheitlichen Telefonnummer
050 50 16 wurde die Erreichbarkeit zusätzlich erhöht und der Zugang zur Hilfe nochmals erleichtert.
Gemeinsam stark: Vernetzung für die Opferhilfe
Ob mit Polizei, Justiz, Gewerkschaften oder internationalen Partner:innen – die Vernetzung ist ein zentrales Element der Arbeit des WEISSEN RINGS. Veranstaltungen wie der „Tag der Kriminalitätsopfer“, Schulungen für Einsatzkräfte oder die Kooperation mit der Gewerkschaft vida gegen Gewalt am Arbeitsplatz zeigen, wie wichtig es ist, Verbrechensopfer nicht allein zu lassen – und wie viele Akteur:innen und wieviel Einsatz es dafür braucht.
Wenn Opfer zu Wort kommen
Die persönlichen Rückmeldungen, die den WEISSEN RING erreichen, belegen, dass die Unterstützung auch eine positive Wirkung zeigt. Viele Klient:innen berichten davon, wie entscheidend der erste Kontakt mit dem WEISSEN RING war. Sie haben Gehör gefunden, sich endlich ernst genommen gefühlt und so wurde der Weg zurück in den Alltag Schritt für Schritt möglich. Einige dieser Stimmen runden den Jahresbericht ab – sie stehen stellvertretend für all jene, für die der WEISSE RING da ist.
05 / 2025