Das Projekt des Bundesministeriums für Bildung (BMB) „Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem BMB unterliegen bzw. unterlagen“
Der WEISSE RING verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise in der Unterstützung Betroffener von Gewalt in Institutionen.
Seit 2012 hat die Organisation als Anlauf- und Hilfsstelle für Personen fungiert, die als Kinder oder Jugendliche Übergriffe in staatlichen oder kirchlichen Heimen erlebt haben.
Nun startet in Zusammenarbeit mit dem WEISSEN RING und der Volksanwaltschaft ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung. Das Ministerium hat sich zum Ziel gesetzt, das an Kindern und Jugendlichen durch Gewaltausübung in Heimen des BMB begangene Unrecht anzuerkennen und Verantwortung für die erlebte Gewalt zu übernehmen. Das Projekt richtet sich an Personen, die nach dem 09.05.1945 bis zum 31.12.1999, Opfer eines Gewaltdelikts im Rahmen einer Unterbringung in einer Einrichtung des Bundes wurden.
Dieses Projekt schließt an das damalige Projekt „Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen
des Bundes, die dem BMUKK unterliegen bzw. unterlagen“ an, welches im Zeitraum von 2012 – 2019 ebenfalls vom WEISSEN RING abgewickelt wurde. Aufgrund dessen, dass sich nach Ablauf des ersten Projekts weitere Betroffene bei der Volksanwaltschaft gemeldet hatten, hat sich das Bundesministerium für Bildung dazu entschlossen, einen beachtlichen Millionenbetrag aufzuwenden, um auch jene Betroffene, die noch keine finanzielle Entschädigung erhalten haben, zu entschädigen.
Allen Beteiligten ist klar, dass es für die Geschehnisse, die für die
Betroffenen zumeist Auswirkungen auf ihr gesamtes weiteres Leben gehabt haben, keine
Wiedergutmachung geben kann. Ziel der Maßnahmen war und ist es daher anzuerkennen was geschehen ist und aktive Hilfestellung im Umgang mit den Folgen zu ermöglichen.
Deshalb wird neben einer finanziellen Entschädigung den Betroffenen auch die
Möglichkeit der Psychotherapie angeboten.
Der Ablauf
Erste Anlaufstelle im Rahmen des Projekts „Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem BMB unterliegen bzw. unterlagen“ ist die Volksanwaltschaft. Dort werden im Büro der Rentenkommission die Unterlagen der Betroffenen gesammelt und dem WEISSEN RING bereitgestellt. Teil dieser Dokumente sind u.a. der Antrag auf Entschädigungsleistung, eine Bestätigung des Heimaufenthalts und ein anonymisierter Clearingbericht eines/r Psychotherapeut:in oder Psycholog:in zur erlebten Gewalt.
Der WEISSE RING prüft die Unterlagen und stellt sie in der Folge einem fünfköpfigen Experten-Gremium zur Verfügung, das über die Höhe der Entschädigungsleistung und die Zuerkennung von Psychotherapie entscheidet. Es obliegt der fachlichen Expertise des Gremiums, die konkrete Höhe der finanziellen Entschädigung im konkreten Einzelfall festzulegen. Die Höhe der Entschädigungsleistung kann bis zu EUR 25.000 (Höchstbetrag) reichen. Die Auszahlung der vom Bundesministerium für Bildung bereitgestellten Finanzmittel bzw. die Verrechnung der genehmigten und verbrauchten Psychotherapie-Einheiten erfolgt über den WEISSEN RING.
Caroline Kerschbaumer, Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, zum Projekt: „Wir können unsere Expertise mit ähnlichen Projekten auch hier wieder einbringen. Dem Gremium ist durchaus bewusst, dass eine Wiedergutmachung nicht möglich ist. Wir hoffen aber, dass wir Unterstützung leisten und dazu beitragen können, dass Betroffene das Geschehene besser verarbeiten und hinter sich lassen.“
01/2026

