FRA-Bericht zu Opferrechten in Mitgliedsstaten

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) beschäftigt sich in ihrer jüngsten Berichtsserie mit der Einhaltung von Opferrechten in verschiedenen EU-Staaten.

„Zu viele Opfer von Gewaltdelikten werden nicht in Strafverfahren eingebunden. Es ist unsere Pflicht, ihre Rechte zu wahren, sie vor einer weiteren Viktimisierung zu schützen und sicherzustellen, dass auch sie daran mitwirken können, das ihnen zugefügte Unrecht zu korrigieren“

FRA – Direktor Michael O‘Flaherty

Dabei werden einige wichtige Punkte, welche den Opfern zu Gute kommen sollen, angesprochen.

  • Wirksamere und umfassendere Unterstützung der Opfer, im Sinne einer besseren Zusammenarbeit zwischen der Exekutive und Opferschutzeinrichtungen.
  • Mehr Schutz in Gerichtsverfahren, Traumata sollen nicht durch die Gerichtsverhandlung wiederkehren.
  • Besserer Polizeischutz, vor allem für besonders gefährdete Opfergruppen.
  • Bessere Entschädigung der Opfer.
  • Rehabilitation von Straftätern, da auf diese Art und Weise der Gesellschaft durch die Prävention erneuter Strafhandlungen enorm geholfen wird.
  • Schulung von Richter*innen und Polizist*innen, es soll vor allem Empathie für die Opfer vermittelt werden.

Die vollständigen Berichte sind unter folgenden Links abrufbar:

Bild: Copyright European Agency for Fundamental Rights

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