Verwaltungsgericht muss Opfer anhören!

Der WEISSE RING kann in einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof einen Erfolg verzeichnen. Ein Verfahrensfehler führt dazu, dass das Verwaltungsgericht in einem konkreten Fall erneut entscheiden muss. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das untergeordnete Verwaltungsgericht die Betroffene in ihrem Verfahren nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) sehr wohl persönlich anhören muss.

Der Fall

Frau A wurde in ihrer Wohnung angegriffen. Seither leidet sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung und konnte nach dem Vorfall auch länger nicht arbeiten. Das VOG sieht vor, dass Opfer von Gewalttaten unter bestimmten Voraussetzungen den Ersatz von Therapiekosten und Hilfsmitteln wie Brillen sowie auch eine Pauschalentschädigung für Schmerzengeld beantragen können. So sollen sie rasch zu den dringendst notwendigen Leistungen kommen – unabhängig vom Verlauf des Strafverfahrens. Um das Geschehene zu verarbeiten, hatte Frau A den Kostenersatz von Psychotherapiestunden sowie Schmerzengeld nach VOG beantragt. Wie wir finden zu Recht!

Antrag vom Sozialministeriumservice abgelehnt

Der Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie und Schmerzengeld von Frau A wurde zuerst von der zuständigen Behörde, dem Sozialministeriumservice (SMS), dann aber auch vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Schließlich würde sich aus dem ärztlichen Gutachten ergeben, dass Frau A Prellungen erlitten habe und die psychischen Belastungen nicht von dem Angriff stammen würden. Die Prellungen stellten nur eine leichte Körperverletzung dar und daher habe Frau A nach dem VOG keinen Anspruch auf Schmerzengeld. Eine Verhandlung aber, in der Frau A zu ihrer psychischen Belastung und der damit zusammenhängenden längeren Arbeitsunfähigkeit gefragt werden könnte, gab es nie. Auch wurden die von Frau A vorgelegten Befunde und Schreiben, dass die posttraumatische Belastungsstörung sehr wohl von dem Angriff stamme, nicht in in die Entscheidung miteinbezogen.

Sichtweise des WEISSEN RINGS setzt sich durch

Der WEISSE RING hat deshalb ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt und eines der österreichischen Höchstgerichte, der Verwaltungsgerichtshof, gab Frau A Recht. Das Verwaltungsgericht muss eine mündliche Verhandlung durchführen, um die gesundheitlichen Folgen der Tat erneut zu beurteilen.

Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den WEISSEN RING. Vor allem aber stellt sie eine Chance für Frau A dar, da das Verwaltungsgericht nun nochmals darüber entscheiden muss, ob Frau A nicht doch Anspruch auf Therapiekosten und Schmerzengeld hat.

Hier der Link zur Entscheidung.

Foto: Chinnapong/Shutterstock.com

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