Stellungnahme zur Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung – PbRegVO

Seitens des WEISSEN RINGS ergeben sich zum Verordnungsentwurf lediglich zwei Anmerkungen. Die Tatsache, dass Regelungen für die Voraussetzungen und die institutionelle Einrichtung und Durchführung von Prozessbegleitung geschaffen werden, wird auch aus dem Blickwinkel der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung sehr begrüßt.

Informationen zum Entwurf bzw. zu den Hintergründen für die Überarbeitung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Jusitz

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