Zweck und Ziele des WEISSEN RINGS


Der WEISSE RING ist ein gemeinnütziger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein. Im Zentrum unserer Arbeit stehen Opfer von Straftaten mit ihren Bedürfnissen und Interessen.

Der WEISSE RING befasst sich mit Opferhilfe, Prävention von Straftaten und Forschung.

Dabei haben wir uns folgende Ziele gesteckt:

  • Wir streben ein Klima des respektvollen Umgangs mit Opfern an.
  • Wir arbeiten an der kontinuierlichen Verbesserung der Opferrechte auf nationaler und internationaler Ebene. Als Opfer werden dabei nicht nur jene gesehen, die direkt von der Straftat betroffen sind, sondern auch Menschen, die indirekt zu Schaden kommen wie beispielsweise Hinterbliebene.
  • Wir unterstützen Bemühungen um soziale Hilfe für Opfer von Straftaten und werden überall dort tätig, wo die staatliche Vorsorge nicht oder unzureichend greift und private Initiative gebraucht wird.
  • Wir erforschen die Ursachen dafür, dass Menschen zu Opfern werden.
  • Wir entwickeln gemeinsam mit Partner*innen verbrechensvorbeugende Maßnahmen und setzen diese um.
  • Alle Opfer von Straftaten sollen Zugang zu Unterstützung erhalten und genau jene Hilfe bekommen, die sie brauchen.

Statuten


Die Statuten des WEISSEN RINGS geben detailliert Auskunft über den Vereinszweck sowie die Ziele der Vereinstätigkeit. Sie halten die Regeln für die Zusammenarbeit fest und definieren die Organe des Vereins und deren Zuständigkeit.

Stand 26.1.2024

Forderungen des WEISSEN RINGS


Der WEISSE RING kann seine Ziele nur dann erreichen, wenn sich auch das Umfeld mit entwickelt. Daher hat der WEISSE RING stets eine aktive Rolle in der Entwicklung der Opferrechte und des Opferschutzes eingenommen, zahlreiche Forderungen formuliert und bei den jeweils zuständigen Stellen vorgebracht. Hier finden Sie jene Punkte, zu denen aktueller Entwicklungsbedarf besteht.

Lesen Sie mehr zu den Forderungen des WEISSEN RINGS!

Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben

Der WEISSE RING wird regelmäßig eingeladen, aktuelle Gesetzesvorhaben zu begutachten. Hier finden Sie einige Beispiele für diese Form der Mitwirkung.

...  zur Reform des Maßnahmenvollzugs 2021

Der WEISSE RING ist Teil des Netzwerks Kriminalpolitik und hat dessen Stellungnahme zur Reform des Maßnahmenvollzugs (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021) mitgestaltet.

...  zum Maßnahmenpaket gegen Gewalt gegen Frauen 2021

Im Rahmen des Runden Tischs Opferschutz am 12. Mai 2021 kam auch der WEISSE RING als gesetzlich anerkannte, allgemeine Opferschutz-Einrichtung zu Wort.  Lesen Sie hier die Stellungnahme des WEISSEN RINGS zu diesem Paket.

...  zum Gesetzespaket gegen Hass im Netz 2020

Dieses Paket greift einzelne langjährige Forderungen des WEISSEN RINGS auf wie beispielsweise die Anhebung des Entschädigungsbetrags bei Persönlichkeitsverletzungen durch Medien oder auch die Ausweitung der Prozessbegleitung für Kinder und für Opfer von Hass im Netz - ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Mehr dazu in der Stellungnahme des WEISSEN RINGS.

...  zum Sicherheitspolizeigesetz 2019

Leider sind sämtliche Vorschläge für eine bessere Kooperation zwischen Sicherheitsbehörde und allgemeinen Opferhilfe-Einrichtungen ignoriert worden. Lesen Sie mehr dazu in der Stellungnahme des WEISSEN RINGS.

...  zum Gewaltschutzgesetz 2019

Aus Sicht des WEISSEN RINGS endete die Arbeit in der Task Force Strafrecht, die ab Februar 2018 in Vorbereitung des Gewaltschutzgesetzes 2019 eingerichtet worden war, enttäuschend. Die Vorschläge des WEISSEN RINGS, der in drei Arbeitsgruppen vertreten war, fanden kaum Berücksichtigung. Stattdessen wurde im Gesetzesentwurf ein starker Fokus auf die Erhöhung von Strafrahmen gelegt.

In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf positionierte sich der WEISSE RING klar und deutlich zu den Inhalten. Ebenso eindeutig fiel auch ein gemeinsamer offener Brief mit der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, dem Verein NeuSTART und dem Bundesverband der Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen Österreichs mit dem Titel „Der vorliegende Entwurf beinhaltet Verschlechterungen für Opfer und die öffentliche Sicherheit“ aus.

Weiterführende Information und verwandte Themen


Entwicklung des Opferschutzes

Mehr zur Entwicklung des Opferschutzes in Österreich finden Sie hier:

Gemeinsame Arbeit in Netzwerken

Der WEISSE RING setzt auf Vernetzung und Kooperation. So beteiligt er sich am Netzwerk Hate Crime Kontern, das im Rahmen des EU-Projekts V-START (Victim Support Through Awareness-Raising and neTworking) entstanden ist.

Namhafte Expert:innen - darunter Präsident Udo Jesionek - erarbeiteten als Netzwerk Kriminalpolitik  "10 Gebote guter Kriminalpolitik", die im Juli 2017 der Öffentlichkeit präsentiert wurden.

Dokumente zum Gewaltschutzgesetz 2019

Vertreter:innen des WEISSEN RINGS brachten im Jahr 2018 im Rahmen der Task Force Strafrecht zahlreiche Vorschläge ein. Leider fand nur sehr wenig davon Eingang in den Gesetzesentwurf und in der Folge in das Gesetz selbst.

Hier finden Sie die relevanten Dokumente zum Nachlesen:

EU-Opferschutz-Richtlinie 2012/29/EU

Der WEISSE RING beteiligte sich 2017 am EU-Projekt VOCIARE (Victims of Crime Implementation Analysis Report), das sich zum Ziel gesetzt hatte herauszufinden, wie die EU-Opferschutz-Richtlinie 2012/29/EU in Österreich umgesetzt und gelebt wird.

Hier finden Sie die Ergebnisse: VOCIARE (Victims of Crime Analysis Report)