Hilfe für Opfer des Terroranschlags von Wien

„Es hat sich gezeigt, dass mit den Möglichkeiten des Verbrechensopfergesetzes allein nicht das Auslangen gefunden werden kann“, mit diesen Worten begründete der damalige Sozialminister Wolfgang Mückstein die Schaffung des Terroropfer-Fonds Ende September 2021. Nach nunmehr zehn Monaten Arbeit durch den WEISSEN RING und ein Expert:innen-Gremium kann eine erste Zwischenbilanz über dessen Arbeit gezogen werden.

WEISSER RING als Anlaufstelle

Stand 9. August 2022 / Insgesamt haben sich beim WEISSEN RING 220 Betroffene des Terroranschlags vom 2.11.2020 gemeldet. 68 davon konnten sich auch für den Terroropfer-Fonds qualifizieren, darunter elf Hinterbliebene.

Hilfeleistungen ausbezahlt

Für 35 davon wurden bereits finanzielle Hilfeleistungen beschlossen und ausbezahlt. Insgesamt handelt es sich dabei um eine Summe von rund EUR 1,6 Mio. Davon gingen knapp über EUR 450.000 an neun der elf Hinterbliebenen. Hinzu kommen EUR 23.000 für tatsächlich angefallene Begräbniskosten.

Weitere Fälle aktuell in Bearbeitung

Jene weiteren 33 Betroffenen, die sich für den Terroropfer-Fonds qualifiziert haben, werden aktuell betreut – darunter auch zwei Hinterbliebene. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch hier bis spätestens Ende 2022 Entscheidungen vorliegen werden.

„Die Arbeit mit Terroropfern stellt für alle Beteiligten über weite Strecken Pionierarbeit dar. Vieles musste neu gedacht und erarbeitet werden. Das reichte von der Opferdefinition im Zusammenhang mit einem Terroranschlag bis zu den Kriterien, die den finanziellen Hilfeleistungen zugrunde gelegt werden“, hält Natascha Smertnig, Geschäftsführerin WEISSER RING, fest und bestätigt ein wesentliches Grundprinzip der gemeinsamen Arbeit: „Der WEISSE RING stellt immer die Interessen der Opfer ins Zentrum seiner Arbeit – so auch in diesem Projekt.“

Worum es beim Terroropfer-Fonds geht

Das Thema Terror kommt im Verbrechensopfergesetz nicht vor. Dementsprechend viel Klärungsbedarf gab es unmittelbar nach dem Anschlag von Wien im Jahr 2020. Mittlerweile läuft im Sozialministerium unter anderem auch deshalb eine Evaluierung des Gesetzes.

Gerade im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten wird eine höhere Verantwortung des Staates für die Sicherheit seiner Staatsbürger:innen und aller, die in diesem Staat leben, wahrgenommen. Daraus leitete sich die Forderung ab, hier stärker zu unterstützen als das allgemein nach dem Verbrechensopfergesetz vorgesehen ist. Den Rahmen für diese Hilfestellung bietet der Terrorpfer-Fonds.

Das bedeutet allerdings auch, dass Verbrechensopfergesetz und Leistungen aus dem Terroropfer-Fonds in engem Zusammenhang zueinander stehen. Voraussetzung für die Aufnahme in den Terroropfer-Fonds ist eine schwere Körperverletzung bzw. eine gleichwertige psychische Verletzung. Diese Prüfung erfolgt über Antrag beim Sozialministeriumservice.

Psychotherapie wird auf Basis des Verbrechensopfergesetzes beim Sozialministeriumservice beantragt und auch dort genehmigt und bezahlt. Auch für Begräbniskosten gibt es im Verbrechensopfergesetz Regelungen. Im Falle des Terroranschlags sollen allerdings die Gesamtkosten erstattet werden. Daher gibt es hier sowohl Zahlungen aus dem Verbrechensopfergesetz als auch aus dem Terroropfer-Fonds.

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WR / 10.8.2022

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